Mehrheit stimmt Übernahme von Garantien des Landes zum Erwerb von EnBW-Aktien zu
Stuttgart. Mit dem Gesetzentwurf zum Zweiten Nachtragshaushalt 2010/2011 – er enthält die Regelungen zum Erwerb von Aktien der EnBW Baden-Württemberg durch die 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Neckarpri – hat sich der Finanzausschuss des Landtags in nichtöffentlicher Sitzung am Dienstag, 14. Dezember 2010, befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums Ingo Rust (SPD) mitteilte, stieß insbesondere das von der Landesregierung gewählte Verfahren zur Übernahme der EnBW-Anteile bei den Oppositionsfraktionen auf Kritik. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP sei dem Gesetzentwurf zur Übernahme von Garantien und Genehmigungen in einem Umfang von 5,9 Milliarden Euro jedoch mehrheitlich zugestimmt worden. Somit könne die Zweite und Dritte Beratung am morgigen Mittwoch im Plenum erfolgen, entsprechend dem vom Präsidium genehmigten so genannten vereinfachten Verfahren.
Rust stellte klar, dass der Staatshaushaltsplan 2010/2011 in der Fassung des Nachtrags durch die Änderungen des Staatshaushaltsgesetzes 2010/2011 in Einnahmen und Ausgaben unverändert bleibe. Dieses Gesetz werde insofern ergänzt, als die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Absicherung der Erwerbsgesellschaft Neckarpri durch Garantien des Landes geschaffen würden. Das Land übernehme gemäß Staatshaushaltsgesetz zugunsten seiner 100-prozentigen Tochtergesellschaften Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen, damit bei diesen Tochtergesellschaften ansonsten entstehende Aufwendungen, etwa Kreditzinsen oder Bankprovisionen, gemindert beziehungsweise vermieden werden könnten. Diese würden sonst die Ausschüttungen an das Land verringern beziehungsweise den Zuschussbedarf erhöhen. In diesen Katalog solle nun auch die Neckarpri GmbH aufgenommen werden, so Rust abschließend.