Minister Friedrich erhält Ausnahmegenehmigung für Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der MFG
Stuttgart. Für die Zugehörigkeit des Ministers für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten, Peter Friedrich (SPD), zum Organ eines wirtschaftlichen Unternehmens hat der Ständige Ausschuss des Landtags am Donnerstag, 15. Mai 2014, einstimmig die erforderliche Genehmigung erteilt. Dies gab der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, bekannt.
Nach Angaben Scheffolds betrifft das Mandat die Mitgliedschaft Friedrichs im Aufsichtsrat der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH. Verabschiedet werden soll die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses laut Dr. Scheffold in der Plenarsitzung am Donnerstag, 22. Mai 2014, sodann wird die Ausnahmegenehmigung wirksam.
Nach Artikel 53 der Landesverfassung darf kein Mitglied der Regierung der Leitung oder dem Aufsichtsorgan eines auf wirtschaftliche Betätigung gerichteten Unternehmens angehören. „Ausnahmen“, so die Verfassung, „kann der Landtag zulassen“.