Minister Hauk weist Verantwortung wegen Vorfällen im Schlachthof zurück
Stuttgart. Der Minister für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Hauk, hat in der öffentlichen und per Livestream übertragenen Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses am Dienstag, 13. Oktober, über Vorkommnisse im Schlachthof Gärtringen berichtet. Der CDU-Politiker wies Vorwürfe zurück, wonach die zuständigen Behörden und auch sein Ministerium früher als bisher bekannt über Verstöße gegen Bestimmungen zu Tierschutz und Hygiene in dem Genossenschaftsbetrieb informiert gewesen seien.
SPD und FDP/DVP hatten die öffentliche Sondersitzung beantragt. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Martin Hahn (Grüne) hielten beide Fraktionen dem Minister unter anderem vor, er habe im Frühjahr ein gegen den Schlachthof Gärtringen verhängtes Zwangsgeld gestoppt. Dabei habe es zu diesem Zeitpunkt auch durch einen anonymen Hinweis bereits Anhaltspunkte dafür gegeben, dass in dem Betrieb gegen den Tierschutz verstoßen werde. Das Zwangsgeld war vom zuständigen Landratsamt angeordnet worden, weil der Schlachthof sich zuvor aus Kostengründen geweigert hatte, von der Aufsicht festgestellte Mängel in Ausrüstung und Produktionsablauf zu beheben. Letztlich trage der Minister damit die politische Verantwortung für schwere Verstöße gegen den Tierschutz in dem Schlachthof, die im vergangenen August durch einen Fernsehbeitrag öffentlich wurden.
Minister Hauk hielt dagegen, die zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt, im Regierungspräsidium und im Ministerium hätten im Frühjahr keinerlei Kenntnis von Mängeln in dem Schlachthof gehabt, „die zu unmittelbaren Leiden und Qualen“ der Schlachttiere hätten führen müssen. Es habe diesbezüglich „keine besonderen Auffälligkeiten“ gegeben. Er habe das Zwangsgeld ausgesetzt, um dem Schlachthof auf dem Höhepunkt der ersten Welle der Corona-Pandemie das wirtschaftliche Überleben zu ermöglichen. Zudem habe er so die Interessen der regionalen Viehzüchter wahren wollen, die im Fall einer möglichen Schließung des Schlachthofs ihre Tiere nicht mehr hätten vermarkten können. Hauk sagte, für ihn gebe es keinen Grund zu bezweifeln, dass die Aufsichtsbehörden hart durchgegriffen hätten, wenn ihnen Hinweise auf Tierquälerei vorgelegen hätten.
Entschieden wehrte sich Hauk gegen Vorhaltungen der Opposition, er habe das Zwangsgeld nach wiederholten Kontakten mit dem Schlachthofleiter ausgesetzt, dem er politisch verbunden sei. Der Schlachthofleiter hatte sich mehrfach an das Ministerium gewandt, um auf die schwierige wirtschaftliche Lage seines Betriebs hinzuweisen. Hauk sagte, jede Bürgerin und jeder Bürger habe das Recht, sich in Notlagen an den zuständigen Minister zu wenden.
Seitens der Regierungsfraktionen gab es nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Martin Hahn Zuspruch für das von Minister Hauk formulierte übergeordnete Ziel, kleinere Schlachthöfe im Land zu unterstützen. Dies sei richtig, weil dies kurze Transportwege für das Schlachtvieh garantiere und regionale Strukturen in der Fleischwirtschaft erhalten helfe, hieß es. Vertreter der Grünen wiesen laut Hahn jedoch darauf hin, dass es auch für regionale kleinere Anbieter keinen Rabatt in Sachen Tierschutz geben dürfe.
Minister Hauk verwies auf die grundsätzlichen Anstrengungen seines Hauses, den Tierschutz in den Schlachtbetrieben des Landes zu verbessern. Die Aufsichtsbehörden hätten in den vergangenen Jahren 44,5 zusätzliche Stellen besetzen können. Zudem habe das Ministerium nach dem Skandal um den Schlachthof Tauberbischofsheim 2018 eine umfassende Untersuchung von Schlachtbetrieben vorgenommen. In diesem Zusammenhang sei auch für den Schlachthof Gärtringen eine Mängelliste erstellt worden. Diese Mängelliste habe zu den Auflagen geführt, gegen die sich der Schlachthof gewehrt habe, bis schließlich ein Zwangsgeld gegen ihn verhängt wurde.
Eine der Auflagen habe darin bestanden, den Neigungswinkel einer Rampe für den Viehtrieb von elf auf acht Grad zu senken, erklärte Hauk. Die elf Grad seien beim Bau des Schlachthofes genehmigt worden, nach Jahrzehnten gelte dies als zu steil. Das bedeute aber nicht, dass die Rampe dem Tierleid unmittelbar Vorschub leiste. Deshalb sei es vertretbar gewesen, dem Schlachthof bei der Beseitigung des Mangels etwas mehr Zeit zu lassen. Die Behörden hätten aber keinen Zweifel daran gelassen, dass alle Auflagen zu erfüllen seien.