Minister informiert Landwirtschaftsausschuss über bereits erfolgte und noch anstehende Auszahlungen

Stuttgart. Über bereits getätigte und noch anstehende Bewilligungen und Auszahlungen hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 9. Dezember 2015, den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert. Demnach wurde in der vergangenen Woche mit den Bewilligungen und Auszahlungen der einzelnen größeren Förderverfahren begonnen. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mit.

Die erste Auszahlung für die Förderung des steilen Grünlandes sei mit einem Betrag von rund vier Millionen Euro an 6.000 Antragsteller erfolgt. Eine weitere Auszahlung erfolge in der kommenden Woche. Ebenfalls bereits ausgezahlt worden sei die Landschaftspflegerichtlinie, mit der rund sechs Millionen Euro an die Vertragsteilnehmer gegangen seien. Dies sei ein sehr gutes Ergebnis. Es werde davon ausgegangen, dass mit dem zweiten Auszahlungslauf in der kommenden Woche nochmals Zahlungen in erheblichem Umfang erfolgten, so dass der überwiegende Teil der Vertragsteilnehmer noch in diesem Jahr die Fördergelder erhalte, fasste Traub die Ausführungen des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammen.

Die größten Auszahlungen erfolgten über die Direktzahlungen. Mit den anderen Länderagrarministern sei abgestimmt, dass diese Zahlungen Ende Dezember möglichst umfassend geleistet werden sollten. In Baden-Württemberg würden alle Direktzahlungen, die ein Antragsteller beantragt habe, also die Basisprämie, die

Greeningprämie, die Umverteilungsprämie und gegebenenfalls die Jugendlandwirtprämie, ausgezahlt.  Andere Bundesländer wie Niedersachsen oder Thüringen würden beispielsweise die Greeningprämie erst später auszahlen.

Die Ausgleichszulage solle in der kommenden Woche bewilligt und am 23. Dezember 2015 über die Landesoberkasse ausgezahlt werden. Bei allen positiven Punkten, die gemeinsam mit den Landkreisen erreicht werden konnten, müsse darauf hingewiesen werden, dass in diesem Jahr sicherlich etwas weniger Antragsteller in der ersten Auszahlungstranche bedient werden könnten als in normalen Jahren. Dies sei unter anderem dem deutlichen Mehraufwand und der weiter gestiegenen Komplexität geschuldet. Insbesondere sei der Aufwand für die Betriebskontrollen deutlich gestiegen. Es werde davon ausgegangen, dass in allen Landkreisen die Betriebskontrollen zumindest bei den Direktzahlungen soweit abgeschlossen seien, dass auch in allen Kreisen die fertigen Anträge ausgezahlt werden könnten.