Mit Ausbau der Mannheimer Popakademie kann vorzeitig begonnen werden

Stuttgart/Mannheim. Einem vorzeitigen Beginn der Ausbaumaßnahmen an der Popakademie Mannheim steht nichts mehr im Wege. Der erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, wie sie vom Wirtschaftsministerium im Zusammenhang mit Fördervorhaben erteilt werden muss, hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 24. Februar 2010, einmütig zugestimmt. Dies teilte die Vorsitzende des Ausschusses, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, mit. Nach Angaben Netzhammers wird sich die Stadt Mannheim für die mit insgesamt rund 6,66 Millionen Euro veranschlagte Aufstockung der Popakademie Baden-Württemberg um eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln bemühen, sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Nach derzeitigen Kostenschätzungen werde eine Förderung von rund 0,97 Millionen Euro Landesmitteln und 2,77 Millionen Euro EU-Mitteln beantragt. „Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Stadt Mannheim allerdings noch nicht alle für eine Antragstellung benötigten Daten vor“, berichtete die Ausschussvorsitzende. So fehle etwa die detaillierte Kostenberechnung auf der Basis des Bauantrags, die für die Festestellung der Förderhöhe maßgeblich sei. Um bis zur Vorlage einer Bewilligung einen teuren Zwischenumzug des Studien- und Beratungsbetriebs zu vermeiden, plane die Stadt Mannheim, dass lärmintensive Baumaßnahmen möglichst während der Semesterferien im März 2010 stattfinden. Ein möglichst früher Baubeginn sei auch deshalb erforderlich, weil die Stadt Mannheim sicherstellen müsse, dass zwei weitere Masterstudiengänge, nämlich populäre Musik und Musik & Creative Industries, zum Wintersemester 2011/2012 starten können.
Laut Netzhammer hat das Regierungspräsidium den Antrag Mannheims geprüft und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn für sachgerecht gehalten. Aus dieser Bescheinigung könne der Antragsteller jedoch keinen Anspruch auf Bewilligung von Fördermitteln herleiten, stellte die Ausschussvorsitzende klar. Die Prüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens sowie die Höhe einer eventuellen Förderung blieben dem eigentlichen Antragsverfahren vorbehalten. „Zweifellos wird die Popakademie durch den Ausbau eine weitere Aufwertung erfahren und die positiven Effekte dieser deutschlandweit einzigartigen, renommierten Ausbildungs- und- Beratungseinrichtung für Popmusik und Musikwirtschaft können noch verstärkt werden“, so Netzhammer abschließend.