Mitwirkungsrechte der Länder müssen gewährleistet werden

Stuttgart. Die Mitwirkung der Bundesländer über den Bundesrat bei der Euro-Stabilisierung muss gewährleistet werden, insbesondere beim dauerhaften europäischen Rettungsschirm (ESM), der Mitte 2012 in Kraft treten soll. Dafür hat sich der Europaausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. März 2012, anlässlich eines Berichts von Europaminister Peter Friedrich (SPD) ausgesprochen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Peter Hofelich, mitteilte, haben die Ausschussmitglieder darüber hinaus die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen der geplante europäische Fiskalpakt auf die im Grundgesetz vorgesehene Schuldenbremse für Bund und Länder hat. Nach Angaben Hofelichs hatte die Bundesregierung bereits bei der Änderung des bestehenden Euro-Rettungsschirms (EFSF) eine Beteiligung des Bundesrats mit der Begründung abgelehnt, dass dies keine Angelegenheit der EU sei. Daraufhin habe eine Verhandlungsgruppe der Länder unter dem Vorsitz Baden-Württembergs eine Vereinbarung ausgehandelt, wonach die Bundesregierung den Bundesrat künftig umfassend unterrichtet. Damit befinde sich der Bundesrat im Hinblick auf die Mitwirkungsrechte nun auf Augenhöhe mit dem Bundestag.
Die Frage der Beteiligung des Bundesrates werde sich beim ESM von neuem stellen, während die Ratifikation des Fiskalpakts einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat bedürfe, so Hofelich.