Modernisierung und Erweiterung des Fachkräftekatalogs sowie die Qualitätssicherung stehen im Mittelpunkt

 

Stuttgart. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. April 2013, mit dem Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes befasst und diesem ohne Gegenstimme zugestimmt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Siegfried Lehmann, mit. Der Bildungsausschuss nahm überdies einstimmig einen Änderungsantrag der CDU an, der darauf abzielt, Dorfhelfer sowie Haus- und Familienhelfer in den Fachkräftekatalog mit aufzunehmen. „Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sind anspruchsvolle Aufgaben, für die qualifiziertes pädagogisches Personal benötigt wird“, sagte Lehmann. „Mit der Gesetzesnovelle schaffen wir den Spagat zwischen der Einrichtung neuer Plätze bei gleichzeitiger Qualitätssicherung, die allen Fraktionen sehr wichtig ist.“

Durch den ab August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hätten mehr Plätze eingerichtet werden müssen und dementsprechend bestünde ein höherer Bedarf an Fachkräften. Die Gesetzesänderungen würden diesem Umstand Rechnung tragen. Sie dienten der Modernisierung und Erweiterung des Fachkräftekatalogs, wie Lehmann ausführte. In den neuen Fachkräftekatalog seien unter anderem auch Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Logopäden und Hebammen aufgenommen worden. Vertreter dieser Berufsgruppen könnten künftig in Kindergärten arbeiten, wenn sie sich in Pädagogik der Kindheits- und Entwicklungspsychologie weiterbilden. „Insgesamt wird die frühkindliche Bildung in den Kindertageseinrichtungen gestärkt und die Personalsuche erleichtert“, fasste Lehmann zusammen.

„Die Träger bekommen die Möglichkeit, multiprofessionelle Teams zusammenzustellen, die die Arbeit in den Einrichtungen befruchten und die Weiterentwicklung zu Familienzentren befördern können“, so Lehmann weiter. „Außerdem wird die Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern in den Einrichtungen erleichtert.“ Er zeigte sich davon überzeugt, dass durch die vorgesehenen Änderungen die Gewinnung von pädagogischen Fachkräften ohne Qualitätsverlust verbessert wird.

Einig seien sich die Mitglieder des Gremiums darin gewesen darauf hinzuwirken, dass in ein bis zwei Jahren mittels einer Evaluation überprüft wird, ob die Gesetzesänderung die gewünschten Effekte erzielt hat, wie der Ausschussvorsitzende abschließend hervorhob.