Mündlicher Bericht vor dem Landtagsplenum

Vorsitzender Döpper: Petitionsausschuss ist eine wirkungsvolle Einrichtung für den Bürger im Kampf gegen BehördenwillkürStuttgart. Auch in den vergangenen fünf Jahren haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Entscheidungen von Behörden benachteiligt fühlten, mit ihren Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt. Wie der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, in seinem Mündlichen Bericht in der Plenarsitzung am Donnerstag, 2. Februar 2006, bekannt gab, wurden in der 13. Wahlperiode bislang 6.247 Eingaben gezählt. Trotz des starken Zuspruchs habe die Zahl der Petitionen gegenüber der vergangenen Legislaturperiode (8.000 Eingaben) jedoch abgenommen. Der Bericht Döppers hatte folgenden Wortlaut: >>In Ammerbuch bei Tübingen versucht der Petitionsausschuss einen Spielplatz zu erhalten. Es gilt Einvernehmen herzustellen zwischen den Spielplatzbetreibern, die mit viel ehrenamtlichem Engagement den Spielplatz hergerichtet haben, und den Nachbarn, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlen. Eine wirklich nicht leichte Aufgabe, die inzwischen auf unseren Vorschlag hin mit den Beteiligten erörtert und gelöst wird. Dieser Fall zeigt, wie wichtig der Petitionsausschuss ist und dass der Gesprächsfaden nie abreißen sollte. Ansprechpartner Petitionsausschuss Das Petitionsrecht, ein Grundrecht, gibt dem Bürger die Möglichkeit, seine Nöte und Sorgen auf einfachem Weg direkt dem Parlament mitzuteilen. Dies ist zu jeder Zeit und in jedem Stadium des Verwaltungsverfahrens möglich. Vom Petenten wird nicht erwartet, dass er vorher den Rechtsweg ausschöpft. Ein einfacher Brief genügt, in dem der Petent darlegt, um was es geht, gegen welche Entscheidung er sich wendet, wo er die Fehler der Verwaltungsbehörde sieht und was er vom Petitionsausschuss erwartet. Das Spektrum der Petitionen umfasst praktisch alle Bereiche des täglichen Lebens. Also: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Recht häufig sind es auch Beschwerden gegen Gerichtsentscheidungen. Manchmal möchte der Bürger auch nur sein Herz ausschütten, seinen Frust loswerden oder auch über die Politik schimpfen. Dies geschieht in Briefen, über Faxe und neuerdings massenhaft durch E-Mails. Auch bei Vorsprachen bei Abgeordneten oder im Petitionsbüro holen sich Bürger Rat. Die Mitarbeiter unseres Petitionsbüros haben alle Hände voll zu tun, jedem Schreiber, jeder Schreiberin eine Antwort zu geben. Kummerkasten oder Notrufsäule: beides trifft auf den Petitionsausschuss zu. Auch wenn nicht alle Eingaben in den Geschäftsgang genommen werden können, nehmen wir alle Mitteilungen ernst und versuchen weiterzuhelfen. Manchmal ist es ein Trostspenden, ein Zuhören oder einfach das Gespräch mit den Betroffenen. Viele Petitionen lassen sich erfreulicherweise schon im Vorfeld erledigen und bedürfen nicht eines aufwändigen Petitionsverfahrens. Oft hilft ein Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort, das zu einer anderen Beurteilung des Falles führt. Auch der Blick eines Unbeteiligten von Außen hilft dann oft weiter. Ich möchte diese wichtige Arbeit besonders hervorheben, weil sie sehr viel Aufwand verursacht, sich aber in keiner Statistik niederschlägt. Der Petitionsausschuss kann ohne formale Hindernisse gezielt eingreifen und die Probleme rasch zu lindern versuchen. Dies ist im Gegensatz zum Rechtsschutzverfahren auch noch nach der Rechtskraft von Entscheidungen möglich, wenn der Petitionsausschuss Missstände oder Unbilligkeiten erkennt. Der Bürger kann also auch dann noch auf die Hilfe des Petitionsausschusses hoffen, wenn „sonst nichts mehr geht“. Die Türen bei den Behörden, die manchmal schon verschlossen sind, können so wieder geöffnet werden. Sollten sich Fakten herausstellen, die zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten, kann der Bürger mit einer Korrektur durch den Petitionsausschuss rechnen. Darüber hinaus geben Petitionen dem Landtag die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen, die sich als nicht sinnvoll erweisen, zu überdenken und zu ändern. Statistik – Veränderungen und ihre Gründe Auch in dieser Legislaturperiode haben die Bürger von ihrem Petitionsrecht regen Gebrauch gemacht. Im Zeitraum von Juni 2001 bis heute sind dem Petitionsausschuss 6247 Petitionen zugegangen. Wir müssen allerdings feststellen, dass trotz des starken Zuspruchs die Zahl der Petitionen gegenüber der vergangenen Legislaturperiode (8000 Petitionen), abnimmt. Beispielsweise im Ausländerrecht (- 53 %), im Bereich der Sozialversicherung (- 30 %), bei Steuersachen (- 12 %). In anderen Bereichen haben die Petitionen entgegen diesem Trend zugenommen: im Schulwesen (+ 34 %), bei Beschwerden über Richter und Gerichtsentscheidungen (+ 10 %) und in Gnadensachen (+ 11 %). Die Ursachen der Verschiebungen sind sehr vielschichtig und lassen sich nicht konkret belegen. Ich bin der Überzeugung, dass die jahrelange erfolgreiche Arbeit dieses Ausschusses mit dazu beigetragen hat, dass die Behörden den Bürger stärker im Blickpunkt ihrer Entscheidung sehen. Auch der Umgang mit den Menschen ist wesentlich bürgerfreundlicher geworden. Die Erkenntnis, dass die Verwaltung für die Bürger da ist und nicht umgekehrt, sollte noch selbstverständlicher werden. Öffentlichkeitsarbeit Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit bringen wir dem Bürger das Petitionsrecht näher. Gerade jüngere Mitbürger möchten wissen, wie das Petitionsrecht in unserem Rechtssystem einzuordnen ist, wie es funktioniert, wie der Petitionsausschuss arbeitet und wie seine Entscheidungen umgesetzt werden. So findet das Petitionsrecht bei Führungen von Schüler- und Erwachsenengruppen im Landtag großen Anklang. Regelmäßig werden Seminare über das Petitionsrecht für Lehrer und andere Berufsgruppen abgehalten. Mehrere Schüler und Studenten haben in dieser Legislaturperiode im Petitionsbüro mehrwöchige Praktika absolviert. Den Gesprächen und den Abschlussarbeiten ist anzumerken, dass die jungen Mitbürger mit großem Interesse bei der Sache waren und sich auch kritisch äußern. Vor kurzem war ich bei einer Podiumsdiskussion vor Studenten der FH für Verwaltung in Ludwigsburg, bei der ich zusammen mit Ombudsleuten aus Belgien und Ungarn über Fragen des Petitionsrechts diskutierte. Vorträge vor verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen tragen zu einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit bei. Bei Vor-Ort-Terminen der Kommissionen des Petitionsausschusses, die immer öffentlich sind, wird das Petitionsrecht und die Arbeit des Petitionsausschusses ebenfalls hervorragend vermittelt und herausgestellt. Dissertation Auch in der Wissenschaft wird die Arbeit des Petitionsausschusses gewürdigt. Die Dissertation von Gunnar Horst Daum „Die Petition im Strafvollzug – dargestellt an Entscheidungen des Landtages von Baden-Württemberg“ ist sehr lesenswert. Inhaltliche Schwerpunkte – Ausländerrecht Ein Schwerpunkt in der täglichen Arbeit liegt im Ausländerbereich. Hier ist die Zahl der Petitionen um mehr als die Hälfte gesunken. Dieser Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass die meisten Bürgerkriegsflüchtlinge inzwischen wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Der Petitionsausschuss steht bei seinen Entscheidungen oft im Spannungsfeld zwischen Menschlichkeit und dem Gesetz, insbesondere dann, wenn sich Familien bereits über einen langen Zeitraum hier aufhalten. Meist sind sie integriert. Kinder sind bei uns geboren und gehen hier zur Schule. Es kann diesen Menschen kaum vermittelt werden, dass sie nach der Befriedung in ihrem Heimatland dort wieder gebraucht werden. Der Petitionsausschuss sieht deshalb seine Aufgabe auch darin, die ausreisepflichtigen Ausländer zu einer freiwilligen Rückkehr in die Heimat zu bewegen. Grundsätzlich war auch klar, dass ein Aufenthalt in Deutschland nur auf Zeit möglich ist und war. Die Berichterstatter kämpfen im wahrsten Sinne des Wortes im Petitionsausschuss mit den Vertretern des Innenministeriums um jeden einzelnen Problemfall. In 154 Fällen (von 1084 Petitionen) konnte mit der Regierung auch eine einvernehmliche Lösung für die Betroffenen erreicht werden. Drei Fälle darf ich kurz darstellen: So hat der Ausschuss durchgesetzt, dass der Witwe einer bosnischen Familie und ihren beiden hier geborenen Kindern, die sich seit 1992 bei uns aufhalten, ein Bleiberecht gewährt wurde. Der Petitionsausschuss sah die besondere Härte darin, dass der Ehemann im Jahre 2000 bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam.Im Fall eines kurdischen Jungen, der mit knapp 12 Jahren alleine nach Deutschland eingereist war und dessen Eltern in der Türkei umkamen, hielt es der Petitionsausschuss für unmenschlich, ihn nach der Volljährigkeit wieder zurückzuführen. Hinzu kam, dass der Junge hier die Schule besuchte, eine Lehre abschloss und sein Lehrmeister ihn behalten wollte. Dem Berücksichtigungsersuchen des Petitionsausschusses hat die Regierung entsprochen. Auch bei einem seit Geburt sehr stark behinderten türkischen Mädchen, das keine Eltern hat und von der in Deutschland lebenden Familie des Bruders versorgt wird, hat die Regierung dem Berücksichtigungsbeschluss des Ausschusses entsprochen und aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Verwandten mussten sich allerdings verpflichten, für den Lebensunterhalt aufzukommen. Ein Wort zu den aktuellen Fällen in Freiburg, Rheinfelden, Wendlingen usw. Hier handelt es sich überwiegend um Familien, die als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind. Mehrere Asylanträge und Asylfolgeanträge führten nicht zur Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Entsprechende Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten blieben ebenfalls erfolglos. Für die notwendige Rückführung dieser Menschen in ihr Heimatland ist unser Land zuständig. Nach der Sach- und Rechtslage ist ein Bleiberecht ausgeschlossen. Für unsere negativen Entscheidungen finden wir bei den Unterstützerkreisen leider kein Verständnis. Wäre es aber gerecht, dass Menschen, für die sich sehr viele andere einsetzen, hier bleiben dürfen?, und andere Familien, die diese Unterstützung nicht erfahren haben, schon seit Jahren wieder in ihrer Heimat sind. Sei es durch freiwillige Ausreise oder Abschiebung. Inhaltliche Schwerpunkte – Windkraft Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschussarbeit waren Petitionen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Wenn man die Presseberichte der vergangenen Wochen und Monate verfolgt, bestätigt sich die Auffassung des Petitionsausschusses, dass die Windkraftanlagen nur dort errichtet werden sollen, wo sie naturverträglich hinpassen, den Vogelzug nicht beeinträchtigen und wo auch der Wind bläst. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass der Petitionsausschuss kein Windkraftverhinderer ist, aber dort das Wort erhebt, wo der Eingriff in die Natur kritische Bereiche tangiert. Jede Anlage bedarf einer sehr sorgfältigen Prüfung. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Verwaltungsgericht Freiburg den Petitionsausschuss bei den geplanten Windkraftanlagen am Kohlwasen in Furtwangen in seiner Auffassung bestätigt hat. Der Ausschuss war in diesem Fall aufgrund der Erkenntnisse bei einem Vor-Ort-Termin und nach eingehender Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Windkraftanlagen das Landschaftsbild verunstalten und deshalb die bereits erteilte Baugenehmigung zurückgenommen werden soll. Die Regierung hat dieser Empfehlung entsprochen. Die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht jetzt abgewiesen. Wir stehen im Petitionsausschuss vor einer weiteren schweren Entscheidung über eine große Windkraftanlage auf den Gemarkungen Simmersfeld, Altensteig und Seewald im Kreis Calw. Eine Bürgerinitiative wendet sich gegen eine massive Anhäufung extrem hoher Windkraftanlagen in einem Windpark. Es sollen 14 Anlagen bis zu 170 m Höhe auf einem fast unberührten Schwarzwaldhöhenzug gebaut werden. Hier hat der Petitionsausschuss die Maßnahme gestoppt und am 20. Januar 2006 einen Ortstermin durchgeführt. Der Petitionsausschuss wartet auf eine Stellungnahme der Regierung zu Fragen, die sich nach dem Vororttermin und einer weiteren Sitzung des Petitionsausschusses ergaben. Am 15. Februar 2006 wird die Petition im Ausschuss weiterbehandelt. Inhaltliche Schwerpunkte – Kindergärten In mehreren Petitionen fordern Waldorf- und Wald- bzw. Naturkindergärten für Kinder, die ihren Wohnsitz in Nachbargemeinden haben, eine Novellierung des Kindergartengesetzes. Sie wollen, dass sie als Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet genauso finanziell gefördert werden wie örtliche Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen. Bei den Einrichtungen der Petenten kam es zu Finanzierungsproblemen, weil die Wohnsitzgemeinden der auswärtigen Kinder nicht bereit waren, sich an den Betriebsausgaben zu beteiligen. Trotz Empfehlungen der kommunalen Landesverbände, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der zuständigen Ministerien konnten einzelne Problemfälle bislang nicht gelöst werden. Diese Petitionen zeigen, dass es sehr schwierig ist, schlanke Gesetze umzusetzen. Oft sind es die Gleichen, die Bürokratieabbau fordern, aber auch auf ergänzende gesetzliche Regelungen pochen. Die Novellierung des Kindergartengesetzes wird heute im Landtag behandelt und vermutlich beschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte – Sonstiges Als weitere Schwerpunkte der aktuellen Ausschussarbeit möchte ich folgende Fälle stichwortartig hervorheben: • Der Petitionsausschuss vermittelt in Fichtenberg zwischen einer Schrottverarbeitungsfirma und den Nachbarn mit dem Ziel, das angrenzende Wohngebiet von Immissionen zu entlasten und ein friedliches Nebeneinander zu erreichen. Bei einem Ortstermin wurde vereinbart, dass die Firma ein Gesamtkonzept aller Maßnahmen vorlegt und dies dann in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt wird. • In Filderstadt-Sielmingen tritt der Petitionsausschuss für eine Verkehrsentlastung des Ortskerns und die Herausnahme des Schwerlastverkehrs ein. • Der Petitionsausschuss verhilft Obdachlosen in Ludwigsburg zu einer ordentlichen und über den Winter beheizbaren Unterkunft. • Einer Bürgerin aus dem Raum Pforzheim möchte er den Wunsch erfüllen, zusammen mit Vater und Tochter, die bereits gestorben sind, im gemeinsamen Doppelgrab beerdigt zu werden. Leider sehen der Bürgermeister und seine Gemeinderäte keine Möglichkeit, eine Ausnahme zuzulassen. Die Friedhofssatzung sieht einen Ermessensspielraum vor. Da es sich um eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde handelt, kann der Petitionsausschuss nur sein Bedauern zum Ausdruck bringen. • In Filderstadt verhandelt der Petitionsausschuss mit der Deutschen Bahn AG und dem Landkreis Esslingen wegen des Einbaus von Unterschottermatten in die Gleisanlage der Tunneltrasse der S-Bahn. Damit soll der Lärmpegel im darüber liegenden Wohngebiet gemildert werden. Der Petitionsausschuss hat sich in dieser Sache umfassend informiert und auch Vergleiche mit anderen Großstädten (z.B. München) herangezogen. Meine Damen und Herren, Sie sehen aus diesen Beispielen, dass der Petitionsausschuss immer mitten drin ist im aktuellen Geschehen. Auf diese Weise fließen auch Stimmungen und Meinungen der Bürger in die parlamentarische Arbeit ein. Erfolgsquote - Statistik Wir können auch in dieser Legislaturperiode auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken. Die Erfolgsquote lag bei knapp unter 20 %. Der Petitionsausschuss hat in diesem Berichtszeitraum in 100 Fällen Ortsbesichtigungen durch Kommissionen durchgeführt und im Beisein aller Beteiligten Alternativen aufgezeigt, um zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Stillhaltevereinbarung Meine Damen und Herren, Petitionen haben normalerweise keine aufschiebende Wirkung. In Baden-Württemberg haben wir jedoch seit 1968 eine Vereinbarung mit der Regierung, wonach während der parlamentarischen Behandlung der Eingabe grundsätzlich keine Vollzugsmaßnahmen getroffen werden. In besonderen Fällen kann allerdings die Regierung beim Vorsitzenden des Petitionsausschusses „grünes Licht“ einholen. Davon macht die Regierung aber nur ganz selten Gebrauch, beispielsweise wenn Ansprüche Dritter beeinträchtigt werden könnten oder dem Land durch den Vollzugsstopp Nachteile entstünden. Die Stillhaltevereinbarung hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten bestens bewährt. Sie ermöglicht dem Petitionsausschuss eine sachgerechte Entscheidung, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Petitionsausschuss zu einer raschen Entscheidung. Dieser Verpflichtung sind wir nachgekommen. Informationsreise Die Informationsreise in dieser Legislaturperiode führte den Petitionsausschuss nach Sibirien, wo wir uns über die Situation der dort noch verbliebenen Russlanddeutschen informierten. Neben vielen Petitionen im Bereich von Aussiedlern war es auch Ziel dieser Reise, ausreisewillige Deutsche darüber zu informieren, was sie hier antreffen und welche Voraussetzungen (Sprache, Ausbildung) unbedingt notwendig sind, um bei uns Fuß fassen zu können. Es war eine sehr strapaziöse Reise, die uns viele Erkenntnisse brachte, nicht nur für die Bearbeitung von Petitionen, sondern auch für unsere parlamentarische Arbeit insgesamt. Einen Kurzbericht über diese Reise finden Sie im Anschluss an die Statistik. Eines muss ich unbedingt erwähnen: Seit unserer Reise nach Sibirien weiß man auch in Nowosibirsk und der Altaj-Region, dass der Petitionsausschuss der größte Ausschuss im Landtag ist. Schluss und Dank Abschließend möchte ich feststellen, dass der Petitionsausschuss eine wirkungsvolle Einrichtung für den Bürger im Kampf gegen Behördenwillkür ist. Die wenigen rechtlichen Grundlagen sind gut überschaubar und reichen aus, dem Bürger zu helfen. In vielen Fällen konnten wir durch gemeinsam getragene Beschlüsse gute Lösungen finden. Dafür möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen recht herzlich danken. Ein ganz besonderer Dank gilt meinem Stellvertreter Gustav-Adolf Haas. Ich möchte auch allen Ministerien danken für die sachlich und rechtlich fundierten Stellungnahmen, die eine wichtige Grundlage für unsere Entscheidungen sind. Besonders hervorheben möchte ich die Unterstützung bei den Ausschussberatungen und beim Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, sei es bei schwierigen Baurechtsfragen, im Umweltbereich, bei kniffligen Steuerfragen, um nur einige zu nennen. Auch bei Ortsterminen haben die Vertreter der Regierung und der Behörden meistens zur sachlichen und ziel führenden Erörterung beigetragen. Ich weiß, dass wir manchmal sehr viel von ihnen gefordert haben und dass sie mit unseren Entscheidungen nicht immer glücklich sind. Dank an die Medien für die Berichte über die Arbeit des Petitionsausschusses, insbesondere über die Sitzungen von Kommissionen des Petitionsausschusses vor Ort. Vielen Dank auch an die Mitarbeiter des Petitionsbüros. Ohne ihre Unterstützung wäre unsere Arbeit nicht denkbar. Sie arbeiten im Büro in der Ulrichstraße 19 fast im Verborgenen, dafür umso wirkungsvoller. Vielen Dank Frau Schönfelder, Frau Gajer, Frau Hieber-Zapf und Frau Laiacker. Danke Herr Gerstner und Herr Neubert. Ein ganz besonderer Dank gilt Herrn Regierungsdirektor Fritz Mümmler. Ich kann es kaum glauben, dass er schon über 40 Jahre seinen Dienst tut und dieses Jahr in den Ruhestand verabschiedet wird. Sein Einsatz hat mich immer wieder beeindruckt . Er wird uns fehlen. Alles in allem darf ich zum Schluss feststellen: Der Petitionsausschuss ist nicht nur der größte Ausschuss im Landtag, sondern auch der interessanteste.<<Die 19-seitige Anlage zum Petitionsbericht kann in der Landtagspressestelle in gedruckter Form abgeholt oder als Word-Datei angefordert werden. E-Mail:
Helga.Kugler@landtag-bw.de