Nach mündlicher Verhandlung: Wahlprüfungsausschuss weist Einspruch Hagenas aus rechtlichen Gründen zurück
Stuttgart. Den Einspruch des Karlsruher FDP-Kreisvorsitzenden Otto Hagena gegen die Landtagswahl vom 25. März 2001 hat der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 7. November 2001, aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Wolfgang Reinhart, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, fiel diese Entscheidung des 9-köpfigen Gremiums in nichtöffentlicher Sitzung mit den Stimmen der Mehrheit. Zuvor hatte Hagena in einer mündlichen Verhandlung Gelegenheit gehabt, die Begründung seines Wahleinspruchs öffentlich vorzutragen. In der öffentlichen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses hatte Hagena noch einmal den zentralen Kritikpunkt seines Einspruchs bekräftigt, dass nämlich nach dem geltenden Wahlrecht zum Ausgleich von Überhangmandaten das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt nicht landesweit, sondern jeweils in den einzelnen Regierungsbezirken angewandt werde. Dieses Verfahren, so Hagena, benachteilige kleinere Parteien und begünstige auch die größeren Regierungsbezirke, die durch wesentlich mehr Abgeordnete im Landtag repräsentiert seien, als es ihrem Anteil an der Gesamtzahl der gültigen Stimmen entspreche. Vorsitzender Reinhart indes verwies auf das Landeswahlprüfungsgesetz, wonach der Wahlprüfungsausschuss keine Prüfungsbefugnis hinsichtlich des Landtagswahlgesetzes besitze. ”Im Wahlprüfungsverfahren durch den Landtag kann die Verfassungsmäßigkeit und Rechtsgültigkeit des Wahlgesetzes nicht nachgeprüft werden”, erklärte Reinhart. So könnten etwa gesetzliche Regelungen, die vom Parlament beschlossen worden seien, vom Wahlprüfungsausschuss nicht auf deren Verfassungsmäßigkeit hin kontrolliert werden. Dies obliege allein dem Staatsgerichtshof. Zehn der insgesamt elf Einsprüche, die gegen die Landtagswahl vom 25. März 2001 erhoben worden waren, hatte der Wahlprüfungsausschuss bereits auf seiner Sitzung am 11. Oktober 2001 als “unzulässig bzw. offensichtlich unbegründet” zurückgewiesen. Über die Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses zu allen elf Einsprüchen wird nun das Landtagsplenum in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. November, befinden. “Im Fall Hagena ist nach der Entscheidung des Landtags der Klageweg des Einsprechers zum Staatsgerichtshof eröffnet”, sagte Reinhart.