Neu: Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses – Vorsitzende Böhlen: „Wir suchen das direkte Gespräch“
Stuttgart – Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg wird künftig Bürgersprechstunden in verschiedenen Landesteilen abhalten. Bürgerinnen und Bürger, die sich von Behörden unangemessen behandelt fühlen, können ihre Beschwerden den Mitgliedern des Petitionsausschusses persönlich vortragen. „Uns interessieren die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger“, so die Ausschussvorsitzende Beate Böhlen (Grüne). „Wir möchten mit dem neuen Angebot näher an die Menschen mit ihren Problemen herankommen.“
Ob es um Meinungsverschiedenheiten mit dem Baurechtsamt, dem Sozialamt oder dem Finanzamt geht – der Petitionsausschuss ist der Ort, sich zu beschweren oder um etwas zu bitten. Mit der neuen Bürgersprechstunde schafft der Landtag von Baden-Württemberg die Möglichkeit, dies auch persönlich zu tun. „Ich bin seit zehn Jahren im Petitionsausschuss. Mich hat die ganze Zeit gestört, dass wir ‚im Stillen‘ tagen. Deshalb bin ich sehr glücklich darüber, dass wir nun solche Sprechstunden anbieten“, so der stellvertretende Ausschussvorsitzende Norbert Beck (CDU).
Bürger können ihr Anliegen nicht nur vortragen, sondern dieses auch direkt als Petition schriftlich einreichen. Über die Anliegen wird dann in einer späteren Sitzung des Petitionsausschusses entschieden. Mehrere Landtagsabgeordnete aller Fraktionen sowie die Ausschussvorsitzende und ihr Stellvertreter stehen zum Gespräch bereit. Geplant ist, mehrmals pro Jahr solche Bürgersprechstunden im ganzen Land anzubieten. Das erste Mal wird der Petitionsausschuss seine Bürgersprechstunde jedoch am Sitz des Parlaments abhalten.
Ort: Bürger- und Medienzentrum des Landtags
Termin: 20. November 2017
Zeit: 13 bis 17 Uhr
Eine Anmeldung zur Bürgersprechstunde ist erforderlich, entweder per E-Mail unter petitionen@landtag-bw.de oder unter der Telefonnummer 0711/ 2063-525.
Hintergrund: Der Petitionsausschuss des Landtags ist laut Artikel 35a Landesverfassung/Artikel 17 Grundgesetz Ansprechpartner für Schwierigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern im Umgang mit Behörden bei allen Fragen, die in der Kompetenz des Landes liegen. Er befasst sich mit den Anliegen und unterbreitet der Vollversammlung des Landtags eine Beschlussempfehlung.