Neues Gesetz tritt am 1. Oktober 2000 in Kraft:

Schlichten statt Richten Stuttgart. Am 1. Oktober 2000 wird in Baden-Württemberg das zivilrechtliche Streitschlichtungsverfahren nach dem Prinzip "Schlichten statt Richten" eingeführt. Nach dem neuen Gesetz muss künftig zunächst immer zwingend eine Einigung beim Schlichter versucht werden, ehe man sich ans Gericht wendet. Dies gilt bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Streitwert bis 1.500 DM, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie bei Ansprüchen aus Ehrverletzungen, die nicht in den Medien begangen wurden. Wie der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses Dr. Wolfgang Reinhart (CDU) am Freitag, 29. September 2000, in Stuttgart betonte, leisten die neuen Vorschriften einen Beitrag zum sozialen Rechtsfrieden, da sie den Bürgern schnell, formlos und kostengünstig Rechtshilfe zuteil werden lassen. Als Schlichter bei der außergerichtlichen Konfliktbeilegung sind Rechtsanwälte zugelassen. Sofern beide Parteien es wollen, können auch bestimmte anerkannte Organisationen die Angelegenheit übernehmen. Die Gebühren sind mit einem Betrag bis zu 250 DM vergleichsweise günstig. Die Schlichter, denen die Fälle von den Amtsgerichten zugewiesen werden, müssen allerdings strikt neutral sein. Sollte der Fall im Schlichtungsverfahren scheitern, darf der Schlichter keinen Verfahrensbeteiligten in einem folgenden Gerichtsverfahren vertreten. Jährlich fallen in Baden-Württemberg rund 26.000 zivilrechtliche Strei-tigkeiten bis zu einem Streitwert von 1.500 DM an. Nach Ansicht Reinharts kann das neue Gesetz zu einer deutlichen Entlastung der Amtsgerichte beitragen. Das Gesetz zur außergerichtlichen Streitschlichtung hatte der Landtag in seiner Sitzung am 28. Juni 2000 - entsprechend einer Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses - einstimmig verabschiedet.