Nur wenige Promotionen von Fachhochschulabsolventen
Stuttgart. Seit der im Jahr 1991 auch für Fachhochschulabsolventen eingeführten Möglichkeit, zur Promotion an einer Universität zugelassen zu werden, haben bis Ende letzten Jahres insgesamt 132 abgeschlossene Eignungsfeststellungsverfahren stattgefunden. Wie der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses, der Abgeordnete Eugen Klunzinger (CDU), nach Angaben der Landtagspressestelle am 22. Februar 2002 im Anschluss an die jüngste Sitzung des Wissenschaftsausschusses bekannt gab, konnten mittlerweile 41 dieser Studenten den Doktortitel erwerben. In der Aussprache über einen entsprechenden CDU-Antrag wurde von Seiten der Opposition diese Zahl als zu gering bemängelt und mehr Kooperationsbereitschaft von Seiten der Universitäten eingefordert. Wie Klunzinger weiter mitteilte, wurde von Seiten des Wissenschaftsministeriums klargestellt, dass die relativ geringe Zahl von 1 Promille der Fachhochschul-Doktoranden in Relation zu der im Vergleich mit Universitätsstudenten weitaus geringeren Zahl an Fachhochschülern gesehen werden muss. Zudem seien die Berufsaussichten nach einem FH-Studium wesentlich günstiger, so dass für viele Fachhochschulabsolventen ein anschließendes Promotionsvorhaben weniger dringlich erscheine. Die im neuen Hochschulrecht vorgesehenen Doktoranden-Studiengänge würden in Zukunft den Zugang zur Promotion für Externe aber erleichtern. Unabhängig davon sei jedoch weiterhin zu beachten, dass die erforderlichen Qualitätskriterien eingehalten werden.