Öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts
Stuttgart. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. Januar 2018, eine Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG) durchgeführt. „Es war dem Ausschuss ein interfraktionelles Anliegen, auch die Hochschulen zu hören“, so der Vorsitzende des Gremiums, Andreas Deuschle (CDU).
Mit dem HRWeitEG soll das Landeshochschulgesetz (LHG) novelliert werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst legt in seiner LHG-Novelle die Schwerpunkte auf einen eigenen Status für Doktoranden, eine Verbesserung der Bedingungen für kooperative Promotionen und mehr Spielräume für Gründer an den Hochschulen. Zudem wird einem Verfassungsgerichtshofurteil Rechnung getragen, in dem die Wissenschaftsfreiheit der Hochschullehrerschaft gestärkt, gleichzeitig aber die Strategiefähigkeit der Institution als Ganzes gewahrt wird. Überwiegend hat der Gesetzesentwurf von den zwölf Referenten große Zustimmung erfahren. „Der Ausschuss möchte das Gesetz durch die gehörten Anregungen noch besser machen“, bekräftigte Deuschle. Anregungen habe es unter anderem zum Status der Doktoranden gegeben. Sie sollten nicht den Studierendenstatus erhalten, sondern einen eigenen, noch auszuarbeitenden Status.
Die komplette Anhörung wurde live gestreamt und ist demnächst in der Mediathek der Landtagshomepage zu finden (http://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos.html(externer Link)).
Die erste Lesung im Landtag von Baden-Württemberg ist für die 5. Kalenderwoche vorgesehen.