Öffentliche Anhörung zum neuen Vermessungsgesetz im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. Oktober 2025, mit einer ganzen Reihe an Themen rund um Bauen und Wohnen befasst. Im Mittelpunkt der Sitzung stand eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg. Das teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab, mit.
Staab zufolge soll mit dem Gesetzentwurf das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg an EU- und bundesrechtliche Vorgaben hinsichtlich Open Data angepasst werden. Des Weiteren sollen bereits bestehende Regelungen weiterentwickelt und für die Zukunft ertüchtigt werden. Außerdem seien Maßnahmen vorgesehen, die die Funktionsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden erhalten und die Fachaufsicht stärken sowie Bürokratie abbauen. Damit solle das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) digitalfähig gemacht und für die Anforderungen in der Zukunft optimiert werden.
Um Stellungnahmen von Betroffenen zu dem Gesetzentwurf einzuholen, hörte das Gremium in öffentlicher Sitzung Expertinnen und Experten von Berufsverbänden und kommunalen Landesverbänden an: Dipl.-Ing. Guido Hils (Schatzmeister u. Mitglied des Vorstands, ÖbVI a. D. Ingenieurkammer Baden-Württemberg), Sebastian Ritter (Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg), Christoph Henn (Stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure – Landesgruppe Baden-Württemberg), Landrat Dr. Christian Ante (Landkreistag Baden-Württemberg) und Alfons Forderer (Vorsitzender der Vereinigung der Vermessungs- und Geoinformationsberufe Baden-Württemberg in der Gewerkschaft ver.di).
Während die Sachverständigen teilweise Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisierten, habe vor allem die geplante Änderung des Paragrafen 8 im Mittelpunkt der Stellungnahmen gestanden, der die Verteilung der Aufgaben zwischen den unteren Vermessungsbehörden - das sind die Landratsämter und Stadtmessungsämter - und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren regelt. Hier seien die Meinungen der Referenten stark auseinandergegangen. Bisher sei geregelt, dass 80 Prozent der operativen Vermessungen durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erledigt werden und 20 Prozent durch die Ämter. Diese Regelung solle nun geändert werden, damit die Behörden zusätzliche Aufgaben erhalten. Befürworter der Änderung hätten argumentiert, dass dies notwendig sei, um die Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften in den Vermessungsämtern sicherzustellen, das Berufsbild attraktiver zu machen und den Erhalt einer funktionsfähigen Vermessungsverwaltung sicherzustellen. Allerdings sei die Änderung von anderen Stellen auf starke Ablehnung gestoßen, da diese keine Notwendigkeit sehen, an dieser bisher gut funktionierenden Aufgabenverteilung etwas zu ändern, fasste Christiane Staab die Stellungnahmen zusammen.
In der anschließenden nicht öffentlichen Sitzung befasste sich der Ausschuss auf Antrag der Grünen-Fraktion mit der Förderung klimaresilienter Strukturen und Leuchtturmprojekte in Baden-Württemberg. Die Antragsteller hätten laut Staab ausgeführt, dass der Klimawandel zu massiven Umweltveränderungen führe und eine der größten ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit sei. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Starkregen oder Stürme zeigten bereits heute, wie verletzlich viele Gemeinden seien. Der Schutz vor diesen Folgen erfordere innovative Ansätze und eine nachhaltige, zukunftsorientierte Planung. Die Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27) biete mit ihren Projekten wertvolle Modellvorhaben für klimaresiliente Quartiersentwicklungen. Diese Projekte könnten als Leuchttürme dienen und wichtige Erkenntnisse für andere Kommunen liefern. Es sei daher von zentraler Bedeutung, dass die Landesregierung die IBA’27 unterstütze und die gewonnenen Erkenntnisse systematisch aufbereite, um sie für andere Gemeinden zugänglich zu machen. Die Wahl geeigneter Baustoffe ist dabei von besonderer Bedeutung.
Die Landesregierung habe der Ausschussvorsitzenden zufolge geantwortet, dass sie verschiedene Maßnahmen getroffen habe, um in Baden-Württemberg klimaresiliente Strukturen in Gemeinden und Städten zu fördern. Dazu zähle unter anderem die 2015 verabschiedete und 2023 fortgeschriebene Anpassungsstrategie. Hier würden für insgesamt elf Handlungsfelder die Auswirkungen der vier zentralen Klimawirkungen Hitze, Trockenheit, Starkregen und andere Extremereignisse, sowie Wandel von Lebensräumen und Arten untersucht, Anpassungsziele ermittelt und über 100 Maßnahmen benannt, die der Anpassung und damit der Stärkung der Resilienz dienen. Darüber hinaus gehörten dazu verschiedene Managementpläne und Förderprogramme, beispielswiese der Masterplan Wasserversorgung, das Starkregenrisikomanagement oder das Förderprogramm KLIMOPASS.
Weitere Themen in der Sitzung waren auf Antrag der Fraktion SPD-Fraktion „Wohnen im Ländlichen Raum“ sowie auf Antrag der Fraktion FDP/DVP „Aktueller Stand und Auswahlkriterien im Rahmen der Teilfortschreibungen der Teilregionalpläne Wind- und Solarenergie“ „Transparente und wirtschaftlich tragfähige Denkmalausweisung: Beteiligung der Kommunen und Eigentümer stärken“ und „Städtebauliche Erneuerung in Zeiten angespannter Kommunalfinanzen“.