Online-Petitionen sind jetzt auch im Landtag von Baden-Württemberg möglich
Stuttgart. Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs ihre Petitionen an den Landtag auch über das Internet einreichen. Dies gab Landtagspräsident Willi Stächele (CDU) am Freitag, 19. August 2011, in Stuttgart bekannt. „Mit der Einführung von Online-Petitionen wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern die Eingabe von Bitten und Beschwerden beim Landtag mittels moderner Kommunikationsmittel erleichtern und auf diese Weise die Bürgernähe des Landtags und somit seine Rolle als Bürgerparlament stärken“, erklärte Stächele. Nach Angaben des Landtagspräsidenten ergänzt die Online-Petition das klassische Einreichen einer Petition per Post oder Fax, die im Unterschied zur Online-Petition auch künftig die Unterschrift des Petenten erfordert. Bei der Online-Petition ersetze die Verwendung des auf der Homepage des Landtags abrufbaren Online-Formulars die Unterschrift, sofern der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich seien, so Stächele. Das im Grundgesetz (Artikel 17) und in der Landesverfassung (Artikel 2 und 35a) verbriefte Petitionsrecht bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann. Dieses Grundrecht gilt für Deutsche und Ausländer ebenso wie für Minderjährige und Personen, die sich in Haft befinden. Um die von den Petenten vorgebrachten Sorgen und Nöte kümmert sich der 23 Mitglieder zählende Petitionsausschuss des Landtags. Als Anwalt der Bittsteller bemüht er sich darum, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden. Eingereicht werden können Online-Petitionen unter folgender Adresse: www.landtag-bw.de/petitionen/online Weitere Informationen:
www.landtag-bw.de/petitionen