Parlamentarisches Kontrollgremium berät in öffentlicher Sitzung über Verfassungsschutzbericht
Stuttgart. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Landtags (PKG) ist am Donnerstag, 13. Juni 2024, zu seiner zweiten öffentlichen Sitzung zusammengekommen. „Wir tagen heute nicht im Geheimraum, sondern im Plenarsaal des Landtags. Hier und heute werden zwar keine Geheimnisse verraten. Aber wir verfolgen mit diesem Format ein wichtiges Ziel: Nämlich die Arbeit des Verfassungsschutzes und des Parlamentarischen Kontrollgremiums anschaulicher und greifbarer, nachvollziehbarer und transparenter zu machen“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Oliver Hildenbrand, zu Beginn der Sitzung.
Zunächst stellten Innenminister Thomas Strobl (CDU) und die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Beate Bube, den Verfassungsschutzbericht 2023 vor. Im Anschluss folgte eine Debatte. Die Sitzung war für Medien sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Zudem wurde die gesamte Sitzung per Livestream übertragen und steht als Aufzeichnung auf der Website des Landtags dauerhaft zur Ansicht zur Verfügung. Hildenbrand sagte, der Verfassungsschutzbericht sei ein jährlicher Seismograf, wie es um den Schutz unserer Demokratie steht. Auf rund 250 Seiten gebe er einen Überblick über verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen und benenne Gefahren, skizziere Entwicklungen und analysiere Zusammenhänge. Er diene der Aufklärung und Information der Öffentlichkeit.
“Wir wollen diesen Bericht nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern wir wollen damit arbeiten. Ja, wir wollen ihn auch als Auftrag verstehen“, betonte der Vorsitzende. Denn klar sei, dass unsere Demokratie angegriffen werde – von innen und von außen. „Wir müssen unsere offene Gesellschaft gegen ihre Feinde verteidigen – egal aus welcher Ecke sie kommen. Uns wird gerade deutlich vor Augen geführt: Auch 75 Jahre nach Verabschiedung unseres Grundgesetzes, dem Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sind Demokratie und Freiheit nicht selbstverständlich“, so Oliver Hildenbrand. Der Verfassungsschutz sei ein Teil der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Er werde oft als Frühwarnsystem bezeichnet. Effektiv arbeitend, rechtsstaatlich handelnd, parlamentarisch kontrolliert - nur so könne der Verfassungsschutz dieser Aufgabe gerecht werden.
Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg zuständig. Es tritt ungefähr monatlich zu Sitzungen zusammen, in denen der Geheimdienst über seine Tätigkeit berichtet. Im Oktober 2022 hatte der Landtag beschlossen, dass das Gremium mindestens einmal im Jahr zu einer öffentlichen Sitzung zusammenkommen muss. Um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, ist das PKG mit einer ganzen Reihe an Befugnissen ausgestattet: Dazu gehören das Recht auf Akteneinsicht, das Zutrittsrecht zu den Dienststellen sowie das Recht, Angehörige des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befragen. Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet außerdem dem Landtag regelmäßig Bericht über seine Kontrolltätigkeit.
Der Tätigkeitsbericht des Gremiums für die erste Hälfte der aktuellen Wahlperiode liegt seit Kurzem vor. Er ist als Landtagsdrucksache 17/6101 veröffentlicht worden und steht im Online-Angebot des Landtags zum Download bereit.