Parlamentsanhörung zu Rundfunkgebühren
Stuttgart. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat den Entwurf ihres neuesten Berichts der Landesregierung übersandt. Erstmalig hat die Regierung auf Verlangen des Landtags dem Ständigen Ausschuss diesen Bericht zur Beratung zugeleitet. Der Ausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. November 2001, beschlossen, hierzu eine öffentliche Anhörung der KEF und des SWR in einer der nächsten Sitzungen durchzuführen. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, haben CDU wie auch SPD Anträge über die Zukunft der Rundfunkgebühren gestellt. Damit ist der Landtag von Baden-Württemberg das erste Landesparlament, das sich mit der Veränderung der Gebührensystematik und ihren finanziellen Auswirkungen beschäftigt. Der im Zeitalter des Internets über den PC mögliche Empfang von Rundfunksendungen stelle die auf der Bereithaltung eines Empfangsgeräts beruhende Rundfunkgebühr zunehmend in Frage, so Herrmann. Um die verfassungsrechtlich geforderte Bestands- und Entwicklungsgarantie einerseits finanziell sicherzustellen und um anderseits anachronistische Maßnahmen wie Rundfunkgebühren auf PCs zu vermeiden, müsse die Rundfunkgebühr dauerhaft ersetzt werden. Dabei sei es wichtig, die Diskussion um das neue Modell schnell zu führen: Seine Akzeptanz in der Bevölkerung dürfe nicht durch höhere Gebührenwünsche am Ende einer Gebührenperiode in Frage gestellt werden. Die Wahrnehmung des neuen Modells als "verkappte Entgelterhöhung" würde eine neue Regelung von Anfang an stark belasten. Solche und ähnliche Überlegungen über die Funktion und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen laut Herrmann in der Anhörung erörtert werden.