Petition für den Erhalt des Alten Kraftwerks Rheinfelden aus Rechtsgründen ohne Erfolg
Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 8. Dezember 2010, einer Petition, mit der der Erhalt des Alten Kraftwerks Rheinfelden gefordert wurde, nicht abgeholfen. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. „Der Petitionsausschuss hat sich mit dem Anliegen der Petenten eingehend auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Petition aus Rechtsgründen nicht abgeholfen werden kann“, so der Vorsitzende. Eine Bürgerinitiative hatte sich dafür eingesetzt, das Industriedenkmal zu erhalten und als Museum zu nutzen. Die Petenten machen geltend, dass das Kraftwerk das älteste und mittlerweile einzige seiner Art weltweit ist. Sein Abriss im Zuge des Neubaus eines Kraftwerks an anderer Stelle sei nicht erforderlich, um den Belangen des Naturschutzes Rechnung zu tragen. Nach den Worten Döppers sind jedoch die zuständigen Stellen zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Abriss unumgänglich ist. Dabei seien die von den Petenten vorgebrachten Argumente und Einwendungen eingeflossen und abgewogen worden. Insbesondere seien die Naturschutzbelange zum Denkmalschutz ins Verhältnis gesetzt worden. Hierbei habe sich ergeben, dass die massiven Eingriffe des neuen Kraftwerks in Natur und Landschaft ebenso umfassende Ausgleichsmaßnahmen erforderten. Diese seien aufgrund der räumlichen Enge in Rheinfelden nur bei einer Beseitigung der alten Bauwerke ortsnah realisierbar. „Der Petitionsausschuss verkennt nicht, dass es hier auf beiden Seiten gewichtige Argumente gab“, sagte Döpper weiter. Letztlich mache es der allseitige Wille zur Realisierung des Neubaus aber erforderlich, Prioritäten zu setzen. Diese Abwägungsentscheidung liege nicht in der Kompetenz des Petitionsausschusses. Vielmehr lägen bestandskräftige Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse vor, die dem Bauherrn das Recht zur Umsetzung verliehen und auch vom Parlament nicht mehr abgeändert werden könnten.
In der Presse war verschiedentlich moniert worden, dass das Petitionsrecht ausgehöhlt worden sei, da vollendete Tatsachen geschaffen worden seien, bevor sich der Petitionsausschuss mit dem Fall befasst habe. „Deshalb haben wir mit der Regierung eine Vereinbarung, dass Maßnahmen bis zu einer Entscheidung des Ausschusses grundsätzlich nicht vollzogen werden“, führte Döpper aus. Allerdings gebe es Fälle, in denen aus Rechtsgründen eine Maßnahme nicht zurückgestellt werden könne, insbesondere wenn Dritte von ihren Rechten Gebrauch machen wollten, so der Vorsitzende; letztlich sei auch der Petitionsausschuss an Gesetz und Recht gebunden. Döpper betonte, dass die ablehnende Entscheidung sich ebenfalls auf die zwingende Rechtslage stütze und nicht etwa darauf, dass der Abbruch ohnehin schon vorgenommen worden sei.