Petition gegen Umgestaltungsmaßnahmen für die Landesgartenschau 2020 zurückgewiesen

Stuttgart. Über eine Petition gegen verschiedene Umgestaltungsmaßnahmen für die Landesgartenschau 2020 in Überlingen hat der Petitionsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Februar 2017, Beschluss gefasst. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, mitteilte, ging es vor allem um die Entfernung zahlreicher Bäume, unter anderem einer Platanenallee, sowie um den Abbruch einer alten Sandsteinmauer. Laut Böhlen konnte der Petition im Ergebnis nicht abgeholfen werden.

Die Petenten wenden sich insbesondere gegen die teilweise Entfernung einer unter Denkmalschutz stehenden Platanenallee. Hierzu hatte die Regierung berichtet, dass der Erhalt mit dem Wettbewerbsergebnis und der darauf basierenden Planung für die Landesgartenschau nicht vereinbar sei. In Bezug auf den Denkmalschutz habe die Gesamtabwägung ergeben, dass den städtebaulichen Interessen der Stadt und den Belangen des Flachwasserschutzes und der öffentlichen Zugänglichkeit des Bodenseeufers der Vorzug gegeben wurde. Zudem seien von 122 Platanen 79 vorwiegend ältere Exemplare nicht betroffen.

Ein weiterer Beschwerdepunkt ist nach Angaben der Vorsitzenden die Entfernung einer Sandsteinmauer aus dem 19. Jahrhundert. Diese weise über 60 Pflanzenarten auf. Nach der Stellungnahme der Regierung handelt es sich hierbei jedoch durchgängig um nicht geschützte Arten. Durch die Überwachsung und Beschattung großer Teile der Mauer durch Gehölze und Efeu kämen für Trockenmauern typische Arten nur in geringem Umfang vor. Aus naturschutzfachlicher Sicht rechtfertige dieses Vorkommen die Erhaltung der Mauer nicht.

Die Behandlung der Angelegenheit durch die Behörden sei nicht zu beanstanden, resümierte Böhlen. „Deshalb konnte der Petition nicht abgeholfen werden“, so die Ausschussvorsitzende abschließend.