Petition über Erschwerniszulage für Polizei an Regierung überwiesen

Stuttgart – Der Petitionsausschuss des Landtags verwies das Anliegen der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Erschwerniszulage für „Dienste zu ungünstigen Zeiten“ sowie mit besonderer Belastung anzuheben, an die Landesregierung. „Das Gremium ist für Einzelfallentscheidungen zuständig, nicht für grundsätzliche Fragestellungen“, erklärte die Ausschussvorsitzende Beate Böhlen (Grüne). „Wir haben deshalb die Problemstellung an die Regierung als künftige Entscheidungsgrundlage weitergereicht.“

Polizeibeamte in Baden-Württemberg erhalten unabhängig von ihrer Gehaltsstufe für Nacht-Einsätze einen Zuschlag von 1.28 Euro pro Stunde, für Sonn- und Feiertagsdienst 3.29 Euro sowie an gesetzlichen Feiertagen 2.91 Euro. Diese seit 2010 gültige Zusatzvergütung sei nicht mehr angemessen, trug laut Böhlen ein Vertreter der GdP Petenten persönlich im Ausschuss vor. Polizisten im operativen Dienst müssten häufig als „Prellbock“ herhalten und erhielten im Gegenzug eine unzureichende Entschädigung. Dies träfe insbesondere junge Beamte in den niederen Besoldungsgruppen. Vier Euro für Nachtdienste zusätzlich wie in Bayern würden als angemessen angesehen. 13.540 Personen hatten eine entsprechende Online-Petition unterzeichnet.

Das Material dieser Petition wurde mit Mehrheitsbeschluss an die Landesregierung zur allfälligen Nutzung weitergegeben.