Petition zu umstrittener Stützmauer erfolgreich

Stuttgart. Eine Petition zu einer Stützmauer im Landkreis Göppingen wurde vom Petitionsausschuss des Landtags in seiner Sitzung vom Donnerstag, 1. Juni 2017, positiv erledigt. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, mitteilte, müssen die Petenten nicht mehr mit einer Abbruchanordnung des Landratsamts rechnen.

Die Petenten wenden sich gegen den Abriss einer Stützmauer auf ihrem Grundstück, die zum Teil auch auf einem Grundstück der Gemeinde steht. Die Mauer widerspricht, wie sich herausstellte, den bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Auf Grund verschiedener Umstände beabsichtigen die Baurechtsbehörden allerdings nicht, eine Abbruchanordnung zu erlassen. Eine solche Anordnung ist eine Ermessensentscheidung. Im Rahmen der Ermessensausübung wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Gemeinde der Errichtung der Stützmauer unter Inanspruchnahme ihres Grundstücks vorher zugestimmt hatte (so übereinstimmend die Tatbestandsfeststellungen verschiedener Gerichte). Damit dürfte der Gesichtspunkt von Treu und Glauben der Beseitigung der Mauer entgegenstehen.

Nachbarn der Petenten hatten vor längerer Zeit mit einer Petition das Ziel verfolgt, dass die Mauer beseitigt wird. Dieser Petition hat der Petitionsausschuss bereits vor einem Jahr aus den oben genannten Gründen nicht abgeholfen. Die Gegenpetition der Bauherren war seinerzeit offengeblieben. In der Zwischenzeit wurden weitere Gespräche geführt, mit denen die Möglichkeit einer Kompromisslösung ausgelotet wurde, allerdings ohne Ergebnis.

Der Ausschuss beschloss nun, die noch offene Petition für erledigt zu erklären, da es weder zu einer vollständigen noch zu einer teilweisen Beseitigung der Mauer gekommen ist. Damit ist dem Anliegen der Bauherren Rechnung getragen, so dass ihre Petition im Ergebnis Erfolg hatte.