Petitionsausschuss befasst sich mit zwei aktuellen Eingaben zum Thema Feuerwerk

Stuttgart. Der Petitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Dezember 2020, mit erst ganz aktuell eingegangenen Eingaben zum Thema Silvester und Feuerwerk befasst. „Der Ausschuss handelt schnell und arbeitet auch kurzfristig eingegangene Petitionen ab, wenn es der Anlass verlangt“, das bekräftigte die Vorsitzende des Gremiums, Petra Krebs (Grüne).

Ein Petent wandte sich gegen die Entscheidung der Stadt Stuttgart, an bestimmten Plätzen und im Cityring an Silvester kein Feuerwerk zuzulassen. Corona-bedingt nicht erwünschte Feiern würden sich dann auf andere Aussichtspunkte rund um Stuttgart konzentrieren, wodurch sich noch größere Probleme mit dem Abstandsgebot ergeben würden. Die Stadt solle Feuerwerk entweder zulassen oder Verbote für das gesamte Stadtgebiet aussprechen, so der Wunsch des Petenten. Das Innenministerium habe, so Petra Krebs, im Einvernehmen mit dem Umweltministerium Stellung genommen. So sei seitens des Ministeriums festgestellt worden, dass ein Verbot seitens der Stadt Stuttgart bislang noch gar nicht ergangen sei. Bislang handele es sich nur um eine bloße öffentliche Ankündigung der Stadt.

Im Rahmen der Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel am 25.11.2020 seien zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen worden. Das Maßnahmenpaket beinhalte jedoch kein grundsätzliches Verbot von Feuerwerkskörpern an Silvester. Es habe lediglich Einigkeit darüber bestanden, dass es an belebten Plätzen und Straßen ein Feuerwerksverbot geben sollte. Über die Umsetzung vor Ort hätten die Ortspolizeibehörden nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt und gegebenenfalls der zuständigen Sprengstoffbehörde zu entscheiden. „Diese Forderung der MPK, in diesem Jahr auf belebten Plätzen auf ein Feuerwerk zu verzichten, begrüßt der Petitionsausschuss ausdrücklich“, so die Vorsitzende Krebs. Der Ausschuss habe einstimmig beschlossen, der Petition nicht abzuhelfen.

Ein zweiter Petent begehrte unter anderem, dass Abbrennen von Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großfeuerwerken unter Strafe zu stellen sowie Herstellung, Handel, Transport und privaten Besitz jeglicher Art von Feuerwerk unter Strafe zu stellen. Das Umweltministerium legte in der Sitzung dar, dass im Sprengstoffrecht für die Herstellung, den Handel, den Transport und den privaten Besitz jeglicher Art von pyrotechnische Effekte erzeugende Produkte sowie für das Abbrennen von Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großfeuerwerke erforderliche Ordnungs- bzw. Straftatbestände bestünden. Bezüglich der vom Petenten begehrten Einführung einer generellen Strafbarkeit über den oben dargestellten Rechtsrahmen des Sprengstoffgesetzes oder der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz hinaus sei anzumerken, dass es sich beim Sprengstoffrecht um Bundesgesetzgebung handle, für die ausschließlich der Bund zuständig sei. „Der Petitionsausschuss hat auch dieser Petition nicht abgeholfen“, so Petra Krebs.