Petitionsausschuss des Landtags weist Petition gegen
Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 22. Juli 2009, der Petition gegen die geplante Regionalplanänderung zugunsten einer Gewerbeansiedlung der MTU GmbH im Süden von Friedrichshafen-Kluftern nicht abgeholfen, sondern die Petenten auf das weitere Planungsverfahren und den Rechtsweg verwiesen. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. „Der Petitionsausschuss hat die von den Petenten vorgebrachten Einwände geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Planung nicht zu beanstanden ist“, so der Vorsitzende. Er betonte, dass man sich in einem sehr frühen Planungsstadium befinde; es gehe noch nicht um die Zulässigkeit des Vorhabens an sich, sondern zunächst um eine Änderung des Regionalplans, der zum jetzigen Zeitpunkt eine Bauleitplanung nicht zulasse. „Der Regionalplan sieht im fraglichen Gebiet einen Grünzug vor, der nun zurückgenommen und an anderer Stelle ausgeglichen werden soll. Dies ist Voraussetzung für die geplante Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans zugunsten der Gewerbeansiedlung“, so Döpper weiter. Die Petenten wenden sich gegen die Regionalplanänderung, die den Weg für den Bau eines Materialwirtschaftszentrums und eines Motorenwerks der MTU GmbH ebnen soll. Sie machen die Beeinträchtigung eines nahegelegenen Natur- und Landschaftsschutzgebiets, die nicht ausreichende Analyse des Verkehrsaufkommens und die ungenügende Prüfung von Alternativstandorten geltend. Ferner kritisieren sie den mangelnden Einfluss der Bürger auf das Planungsverfahren. Die vorgebrachten Punkte können nach den Worten Döppers keine fehlerhafte Planung begründen. Auch hier spiele eine Rolle, dass es um eine Regionalplanänderung gehe. So seien beispielsweise die Schutzgebiete durch die bloße Rücknahme des Grünzugs nicht unmittelbar beeinträchtigt, da nicht gleichzeitig ein regionalplanerischer Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen festgelegt werden soll. Der Umfang einer möglichen Betroffenheit durch ein Industrie-/Gewerbegebiet werde im Rahmen der Bauleitplanung in einer Erheblichkeitsabschätzung zu prüfen sein. Was den Standort angehe, so sei im Rahmen der Umweltprüfung in einem aufwendigen Ausschlussverfahren das jetzt in Frage stehende Gebiet identifiziert worden. Hierbei seien keine planerischen Ermessensfehler festgestellt worden. Hinsichtlich der Verkehrssituation sei auf regionalplanerischer Ebene lediglich die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der verkehrlichen Erschließung relevant; eine vertiefte Prüfung mit einem Verkehrsgutachten erfolge erst im Bauleitplanverfahren. Schließlich sei auch die Bürgerbeteiligung ordnungsgemäß erfolgt. Die Öffentlichkeit habe ihre Einwände vorbringen können, die auch mit ausführlicher Begründung ausgewertet worden seien. Ein Anspruch auf Umsetzung der Anregungen bestehe nicht. „Die Petenten können ihre Bedenken auch im nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren einbringen, wo eine vertiefte Prüfung stattfindet“, betonte der Vorsitzende. Darüber hinaus stehe ihnen nach Abschluss der Verfahren der Rechtsweg offen. „Deshalb haben wir die Petenten in unserer Beschlussempfehlung auf diese Möglichkeiten verwiesen“, so Döpper abschließend.