Petitionsausschuss empfiehlt Beteiligten Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen bei der S-Bahn Filderstadt-Bernhausen

Petition kann aus rechtlichen Gründen nicht abgeholfen werden Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 25. Oktober 2006, der Stadt Filderstadt, dem Landkreis Esslingen und der Landesregierung ohne Gegenstimmen empfohlen, gemeinsam die Nachrüstungskosten für Unterschottermatten zum Lärmschutz an der S-Bahn-Tunneltrasse in Filderstadt-Bernhausen zu übernehmen. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. Die Petenten fühlen sich durch den Eisenbahnbetrieb im Tunnel der S-Bahn-Strecke Stuttgart-Flughafen-Bernhausen beeinträchtigt und hatten nachträgliche Maßnahmen an der Gleistrasse des S-Bahn-Tunnels zur Beseitigung bzw. Verringerung der Beeinträchtigungen (Lärm- und Erschütterungsimmissionen) aus dem Betrieb der S-Bahn gefordert. „Ich bin zuversichtlich, dass unser Appell Wirkung zeigt und den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen werden kann“, so der Vorsitzende. „Insbesondere der Landkreis Esslingen ist aufgefordert, sich dem guten Beispiel von Stadt und Land anzuschließen und sein Finanzierungsdrittel bereitzustellen.“ Auf Grund der Rechtslage konnte der Petitionsausschuss der Petition nicht abhelfen. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses rechtmäßig sind und von der Deutschen Bahn AG auch eingehalten wurden. Umstritten gewesen war unter anderem, ob die großzügigeren Grenzwerte der 24. Bundesimmissionsschutzverordnung oder die strengeren Regeln einer Verwaltungsvorschrift für Gewerbelärm anwendbar seien. Die Petenten haben vor den Verwaltungsgerichten geklagt, hatten aber schon deshalb keinen Erfolg, weil sie nicht gegen den inzwischen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss vorgegangen waren. „Meiner Ansicht nach wurden die Petenten im Planfeststellungsverfahren mit der Zusage beschwichtigt, der S-Bahn-Betrieb werde nicht bemerkt. Dadurch wurde ein Vertrauenstatbestand geschaffen, auf den sich die Betroffenen zu Recht berufen“, meinte Döpper. Folglich hätten die Beteiligten zumindest eine moralische Verpflichtung, alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation auszuschöpfen.