Petitionsausschuss ermöglicht Roma-Familie Aufschub für freiwillige Ausreise

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 28. September 2017, einer von der Abschiebung bedrohten Roma-Familie einen Aufschub für die freiwillige Ausreise bis Ende November dieses Jahres ermöglicht. „Es ist wichtig, dass für die Familie nun eine gut organisierte, geordnete Rückkehr in die Heimat sichergestellt wird“, sagte die Ausschussvorsitzende, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen.

Das Ersuchen der Petitionssteller nach einem langfristigen Aufenthaltstitel für die Familie konnte vom Petitionsausschuss leider nicht berücksichtigt werden. „Der Petitionsausschuss hat sich mit dem Abhilfegesuch der betroffenen Familie eingehend befasst“, so Böhlen. Ein Bleiberecht aus humanitären Gesichtspunkten (nach § 25 oder 60a Aufenthaltsgesetz) habe nicht festgestellt werden können. Ebenso sei zu keiner Zeit eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung vorgelegt worden, die eine Duldungsgewährung (§ 60a Absatz 2c Aufenthaltsgesetz) ermöglicht hätte. Die hier geltenden strengen gesetzlichen Vorgaben müssten auch in diesem Fall eingehalten werden.

Die Ausschussvorsitzende Beate Böhlen appellierte an die Antragsteller der Petition, die Familie auf dem Wege der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit zu unterstützen. „Der Unterstützerkreis der Familie hat sich bereits um die Unterbringung vor Ort gekümmert. Es ist wichtig, dass wir den Menschen nicht nur bei der Ausreise, sondern auch bei der Wiedereingliederung in ihrer Heimat helfen, etwa über vor Ort bestehende Rückkehrzentren, die die Bedürfnisse der Familie kennen und entsprechende Hilfsangebote zur Verfügung stellen“, machte Böhlen deutlich.