Petitionsausschuss erreicht Erhalt der Kreisverkehrsskulptur „Dreispitz“ in Binzen
Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 25. Januar 2018, einstimmig beschlossen, der Petition abzuhelfen, die sich gegen den Abbau der Skulptur „Dreispitz“ in Binzen (Kreis Lörrach) richtet. Voraussetzung ist, dass zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Unfallverhütung getroffen werden und die Anordnung von Tempo 30 erhalten bleibt. „Ich freue mich, dass durch die intensive und beharrliche Arbeit des Petitionsausschusses dieses positive Ergebnis erreicht werden konnte“, sagte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen. Die Regierungsvertreter seien mit der gefundenen Lösung einverstanden und hätten dem Beschluss deshalb nicht widersprochen.
Der Petent – ehemaliger Bürgermeister von Binzen – hatte sich zusammen mit zahlreichen Unterstützern gegen den vom Landratsamt beabsichtigten Abbau des Dreispitz‘ gewandt. Die Straßenbauverwaltung sieht in dem Kunstwerk eine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer und kam aufgrund eines Gutachtens zu dem Ergebnis, dass nur durch eine Beseitigung der gesetzlichen Pflicht zur Gefahrenabwehr genüge getan werden könne.
Gegen eine Verfügung, den „Dreispitz“ vom Kreisel zu entfernen, hatte die Gemeinde Binzen Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt, damit die Verfügung nicht vollzogen wird. Hierüber ist noch nicht entschieden. Vollzugsmaßnahmen sind bisher zurückgestellt, nicht zuletzt im Hinblick auf das laufende Petitionsverfahren.
Nach Angaben Böhlens hat sich der Petitionsausschuss intensiv mit dem Fall befasst. Nach Durchführung eines Ortstermins unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Norbert Beck (CDU) hat der Ausschuss die Angelegenheit in der Sitzung ausführlich beraten. Dabei wurde deutlich, dass es etliche Maßnahmen gibt, mit der der Kreisverkehr sicherer gemacht werden kann, ohne die Skulptur zu entfernen. In Betracht kommen etwa ein tiefes Kiesbett, zusätzliche Markierungen, Rüttelstreifen, Reflektoren und andere Mittel, die die Autofahrer auf den Kreisverkehr aufmerksam machen. Auch der Sicherheitsgutachter, der in der Sitzung angehört worden ist, kam zu dem Ergebnis, dass das Unfallrisiko mit entsprechenden Maßnahmen minimiert werden kann.
Den Regierungsvertretern war wichtig, dass neben diesen Maßnahmen auch die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erhalten bleibt. Unter diesen Prämissen stimmten sie der Entscheidung zu und werden den Beschluss in angemessener Frist umsetzen.
„Dieser Fall zeigt, dass der Petitionsausschuss auch in schwierigen Fällen für gute Lösungen sorgen kann“, so die Vorsitzende Böhlen.