Petitionsausschuss erwartet von Landesregierung

Lösungsvorschlag für Freie Waldorfschule Emmendingen Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 11. März 2009, die Regierung aufgefordert, zur Frage des Unterrichts von Geistigbehinderten an der Freien Waldorfschule Emmendingen einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. Die Freie Waldorfschule Emmendingen nimmt seit 13 Jahren im Rahmen eines Schulversuchs bis zu vier sonderschulpflichtige Schüler mit geistiger Behinderung in ihre Regelklassen auf und unterrichtet sie nach einem integrativen Konzept. Dies erfolgte zunächst im Rahmen einer Kooperation mit einer privaten Schule für Geistigbehinderte mit Waldorfpädagogik in Freiburg. Nach dem Ende der Kooperation nahm die Schule aus einem weiteren Umkreis Schüler mit Behinderung auf. Auf der Basis eines Evaluationsbesuchs entschied das Regierungspräsidium, dass der Schulversuch nicht fortgesetzt werden könne, da die Organisationsform der integrativen Beschulung keinen Mehrwert gegenüber bestehenden, im Schulgesetz vorgesehenen Formen des gemeinsamen Unterrichts bringe. Es wurde jedoch angeregt, eine eigenständige Schule für Geistigbehinderte unter demselben Dach zu gründen, mit der dann im Rahmen eines Schulverbunds die praktizierten Formen des gemeinsamen Unterrichts fortgeführt werden könnten. Diese Anregung hat die Schule nicht aufgegriffen. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat in der Sitzung von einem Gesetzesbeschluss des Bundes berichtet, nach dem das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nunmehr in deutsches Recht umgesetzt wurde. Hierin ist unter anderem geregelt, dass „die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ zu gewährleisten haben und sicherstellen müssen, dass „Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“. Im Rahmen der Anhörung zu dem Bundesgesetz in Berlin wurde nach den Worten Döppers darauf hingewiesen, dass in Deutschland immer noch ein gesellschaftliches Bewusstsein herrsche, dass es „normal“ sei, Kinder mit Behinderung auszugrenzen. Mit der Ratifizierung des Gesetzes sollte daher der Auftrag verbunden werden, auf allen Ebenen die bisherigen ausgrenzenden Mechanismen zu überprüfen; gegen den Willen der Eltern dürfe künftig keine Überweisung an eine Sonderschule erfolgen, so das Zitat aus der Anhörung. „Mein Eindruck im Petitionsausschuss war, dass die Abgeordneten vor diesem Hintergrund dem Anliegen der Petenten aufgeschlossen gegenüberstehen“, machte Döpper deutlich. Die Vertreter der Regierung wurden daher aufgefordert, ihre Stellungnahme im Hinblick auf die Ratifizierung des Abkommens zu ergänzen und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, der dem Anliegen der Petenten gerecht wird. Hierüber wird der Petitionsausschuss dann in einer der nächsten Sitzungen beraten.