Petitionsausschuss fordert deutliche Reduzierung des Windparks Simmersfeld
Regierung widerspricht Beschluss Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg forderte am heutigen Mittwoch, 15. Februar 2006, mehrheitlich, die Zahl und die Höhe der in Simmersfeld (Kreis Calw) geplanten Windkraftanlagen deutlich zu reduzieren. Die Regierung hat dem förmlich widersprochen. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. Der Petitionsausschuss entsprach damit teilweise dem Anliegen einer Bürgerinitiative, die sich in einer Petition gegen die Errichtung von 14 Windkraftanlagen an den Landtag gewandt hatte. „Wir haben uns die Entscheidung in diesem Fall nicht leicht gemacht, zumal das zuständige Umweltministerium, der Regionalverband und die betroffenen Gemeinden Simmersfeld, Enzklösterle, Seewald und Altensteig die Anlage für noch genehmigungsfähig halten“, so der Vorsitzende. Einer der Hauptgründe für die ablehnende Haltung sei die erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die nach Ansicht des Ausschusses von der massierten Anordnung der Windkraftanlagen ausgehe. „Die Windräder wären auf dem vorgesehenen Höhenrücken (900 Meter NN) bei einer Anlagenhöhe von 170 Meter in einem Umkreis von 30 bis 40 km weithin sichtbar und würden als Fremdkörper in der Landschaft wirken“, meinte Döpper. „Das Gelände ist wenig vorbelastet und noch als typische Schwarzwaldlandschaft mit Dorfcharakter erhalten.“ Die Leuchtfeuer, die aus Gründen der Flugsicherheit (militärische Tiefflugzone) notwendig wären, würden besonders nachts zu erheblichen Auswirkungen auf Mensch und Natur führen. „Wir sind in den Städten genügend mit Licht überflutet – die Besonderheit des Schwarzwaldes mit seiner natürlichen Dunkelheit muss erhalten bleiben“, erklärte Döpper. Die Gefahren für die Fledermauspopulation – im Windparkgebiet existieren 9 Fledermausarten – sieht der Ausschuss nach wie vor nicht gebannt. Ein Monitoring bringe keine verlässlichen Angaben, wie man in anderen Petitionsverfahren zur Windkraft festgestellt habe. Die vorgesehenen Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle in Höhe von ca. 300.000 bis 350.000 Euro für Loipenverbesserungen, Einrichtung von Nistplätzen, für Waldumwandlung und für den Gewässerbau sind nach Auffassung des Petitionsausschusses nicht ausreichend, um den massiven Eingriff in das Landschaftsbild wettzumachen. Die Regierung, die durch die Amtsspitze des Umweltministeriums vertreten war, hat dem Beschluss des Petitionsausschusses in der Sitzung widersprochen. Dadurch ist sie nicht an den Beschluss gebunden, wenn das Plenum des Landtags der Beschlussempfehlung folgt und die Petition zur Berücksichtigung überweist.