Petitionsausschuss gibt Weg für Windpark Weilermerkingen frei

Kritikpunkt: Sichtbeeinträchtigung der Klosteranlage Neresheim Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 7. März 2007, die Petition gegen die in Neresheim-Weilermerkingen (Ostalbkreis) geplanten Windenergieanlagen zurückgewiesen. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. „Meines Erachtens wurde hier ein eher unglücklicher Standort gewählt“, so der Vorsitzende. Aus Rechtsgründen könne man das Vorhaben aber nicht verhindern. Hauptkritikpunkt der Petition war die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Insbesondere ging es um die Sichtbeziehungen zur denkmalgeschützten Klosteranlage Neresheim. Hierzu hatte sich eine Kommission des Petitionsausschusses bei einem Ortstermin ein eigenes Bild gemacht. Die Prüfung hatte ergeben, dass von einigen Standorten aus die Windenergieanlagen und das Kloster gleichzeitig zu sehen sein werden, allerdings mit erheblichem Abstand voneinander. Das Landesdenkmalamt sah hierin keine erhebliche Beeinträchtigung der Klosteranlage. Bei der in diesem Jahr anstehenden Änderung des Landesplanungsgesetzes sollte nach Ansicht des Ausschussvorsitzenden der Schutz von Denkmalen bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen stärker verankert werden. „Insbesondere so hochrangige Kulturdenkmäler wie das Kloster Neresheim oder Denkmäler, die zum Weltkulturerbe gehören, sollten zukünftig von solchen Vorranggebieten nicht tangiert werden“, so Döpper abschließend.