Petitionsausschuss missbilligt vorzeitigen Abriss der Schutz- und Grillhütte Rastatt-Niederbühl
Stuttgart. Mit Befremden und Kritik hat der Petitionsausschuss des Landtags in seiner heutigen Sitzung, 9. März 2005, darauf reagiert, dass die Stadt Rastatt voreilig am 7. Februar 2005 die Schutz- und Grillhütte Niederbühl beseitigen ließ. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mitteilte, erfolgte der Abriss während des anhängigen Petitionsverfahrens und ohne vorherige Information weder des Petitionsausschusses noch des Innenministeriums. Über die Absprache zwischen Landtag und Landesregierung, wonach während laufenden Petitionsverfahren grundsätzlich von Vollzugsmaßnahmen abgesehen werde, habe sich die Stadt Rastatt bewusst hinweggesetzt. Dieses Verhalten sei vom Petitionsausschuss deutlich missbilligt worden. Gleichzeitig habe sich das Gremium einstimmig für einen Wiederaufbau der Hütte an einem neuen Standort ausgesprochen. Die Hütte war errichtet worden, nachdem die Stadt Rastatt am 23. Dezember 1998 eine Baugenehmigung erteilt hatte. Die Baugenehmigung stellte sich indes als fehlerhaft heraus, weshalb sie im Dezember 2000 zurückgenommen wurde. Am 16. Juni 2003 folgte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, dass die Errichtung der Hütte an dieser Stelle, im Außenbereich der Rastatter Gemarkung, rechtswidrig gewesen sei. Daraufhin wandte sich der Obst- und Gartenbauverein Rastatt/Niederbühl mit dem Ansinnen an den Petitionsausschuss, die Hütte am bisherigen Standort als öffentliche Einrichtung zu erhalten. Aus diesem Grund kamen Mitglieder des Petitionsausschusses im Juni 2004 zu einem Gütetermin der streitenden Parteien nach Niederbühl. „Eine besondere Eilbedürftigkeit für den Abbruch der bestehenden Hütte konnte ich nach dem Ergebnis dieser Erörterung nicht erkennen“, betonte Döpper. Vielmehr habe Einvernehmen darüber bestanden, die Entscheidung des Petitionsausschusses – sie sei für 9. März 2005 vorgesehen gewesen - abzuwarten und zunächst nach einer Kompromisslösung bzw. nach Alternativstandorten zu suchen. Seiner Erfahrung nach, so der Ausschussvorsitzende, hielten sich die Kommunen an die Übereinkunft zwischen Landesregierung und Landtag, wonach während eines laufenden Petitionsverfahrens die Maßnahmen, gegen die sich eine Petition richte, von der Verwaltung bis zur Entscheidung über die Petition grundsätzlich nicht vollzogen werden. „Ich habe bei vielen Ortsterminen von Kommissionen des Petitionsausschusses feststellen können, dass die Kommunen die Arbeit des Petitionsausschusses im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestens unterstützen und sich stets gemeinsam mit den Kommissionsmitgliedern für einvernehmliche Lösungen einsetzen. Durch die Mitwirkung des Petitionsausschusses konnten oft strittige Fälle gelöst werden“, erklärte Döpper. In dieser Petitionssache habe er jedoch bedauerlicherweise die Unterstützung der Stadt Rastatt vermisst.
„Nachdem nun vollendete Tatsachen geschaffen wurden, blieb dem Petitionsausschuss heute nichts anderes übrig, als das Vorgehen der Stadt Rastatt zu missbilligen“, sagte Ausschussvorsitzender Döpper. Im Übrigen empfehle der Ausschuss der Stadtverwaltung, die Schutz- und Grillhütte an einem geeigneten, alternativen Standort wieder zu erstellen.