Petitionsausschuss sieht keine Chance für Wiedereinreise der Familie Jashari
Stuttgart. Keinen rechtlichen Ansatzpunkt fand der Petitionsausschuss des Landtags am Mittwoch, 19. März 2003, der Familie Jashari aus dem Kosovo die Wiedereinreise in das Bundesgebiet zu gestatten. Die Familie hat vor ihrer Ausreise in Kusterdingen, Landkreis Tübingen, gewohnt. Der Petitionsausschuss lehnte die Wiedereinreise mit 15 Ja-Stimmen gegen drei Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen ab. Zuvor war ein Antrag auf Vertagung dieser Angelegenheit ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, hat sich der Petitionsausschuss umfassend mit der persönlichen Situation der Familie befasst. Kein Verständnis habe der Ausschuss für die Vorgehensweise des Landratsamts Tübingen gehabt. Dieses habe entgegen einer Weisung des Regierungspräsidiums für die Ausreise keinen kurzfristigen Termin eingeräumt, sondern eine dreimonatige Duldung erteilt. Auch wenn die Ausreisepflicht der Familie Jashari seit 1996 festgestanden habe, hätte sie auf Grund der nachfolgenden Entscheidung des Landratsamts nicht damit rechnen müssen, kurzfristig abgeschoben zu werden. Aus diesem Verhalten des Landratsamtes, so Döpper, könne aber kein rechtlicher Anspruch auf Wiedereinreise abgeleitet werden. Diese beurteile sich allein nach den Bestimmungen des Ausländergesetzes und den dazu ergangenen Anordnungen. Wie das Innenministerium dem Petitionsausschuss dargelegt habe, lasse das Ausländerrecht eine Wiedereinreise der Familie Jashari nicht zu. Im Übrigen, sagte der Ausschussvorsitzende, müsse über einen Visumsantrag für die Wiedereinreise die deutsche Auslandsvertretung, also eine Bundesbehörde, entscheiden. Ob die Ausländerbehörden des Landes an dem Verfahren beteiligt werden, liege im Ermessen der Auslandsvertretung.