Petitionsausschuss stimmt Abbruch der landeseigenen Gebäude an der Willy-Brandt-Straße in Stuttgart zu

Stuttgart. Mit dreizehn zu fünf Stimmen bei sechs Enthaltungen hat sich der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg auf seiner heutigen Sitzung (28.04.2004) für einen Abbruch der Gebäude Nr. 31, 45, 47 und 57 an der Willy-Brandt-Straße in Stuttgart ausgesprochen. Er wies damit eine Petition zurück, die sich für den Erhalt der Gebäude aussprach. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, hat der Ausschuss damit seinen Beschluss vom November 2002 bestätigt. Keine neuen wesentlichen Erkenntnisse habe die Ortsbesichtigung vom Vortag gebracht. Zwischen dem Finanzministerium und dem Petenten bestünden weiterhin unterschiedliche Auffassungen über den Bodenwert des gesamten Grundstücks. Während ein vom Petenten beauftragter Gutachter von knapp 6 Millionen Euro ausgehe, beziffere ihn das Finanzministerium auf rund 25 Millionen Euro. Der Bodenwert sei entscheidend für die Bereitschaft des Petenten, das Gelände zu erwerben. Dessen Angebot belaufe sich für die bebaute Fläche auf etwa 1,5 Millionen Euro. Das gesamte Grundstück ist 1988 durch einen Tauschvertrag mit der Stadt Stuttgart in das Eigentum des Landes übergegangen. Danach ist das Gelände in die Landesstiftung eingebracht worden. Geschäftsgrundlage des Tauschvertrages war die Neubebauung des gesamten Geländes und der Abbruch der bestehenden Gebäude. Die Stadt hat sich verpflichtet, die bauplanerischen Voraussetzungen für eine Brutto-Geschossfläche von 20.000 qm zu schaffen. Der Petent hatte seine Bereitschaft bekundet, das Gelände zu erwerben, die Häuser – soweit erforderlich – zu verschieben und zu renovieren. Der von ihm angebotene Kaufpreis ist vom Finanzministerium nicht akzeptiert worden. Auch weitere Verhandlungen nach dem Beschluss des Petitionsausschusses vom November 2002 unter Beteiligung des Petitionsausschusses führten zu keiner Annäherung der Standpunkte. Die Landesstiftung hat von der Stadt Stuttgart mit Zustimmung der Denkmalverwaltung rechtlich bestandskräftige Abbruchsgenehmigungen für alle Gebäude auf dem Areal erhalten. Mit Blick auf das Petitionsverfahren und die Kaufverhandlungen zwischen den Parteien ist der Abbruch ausgesetzt worden. Wie der Ausschussvorsitzende weiter mitteilte, spreche sich auch die Stadt Stuttgart für den Erhalt der Gebäude aus. Eine finanzielle Entschädigung dafür, dass die Stadt ihre im Tauschvertrag übernommene Verpflichtung nicht erfüllt, habe die Stadt allerdings abgelehnt. Nach den Worten des Vorsitzenden habe das Finanzministerium in der Ausschusssitzung nachgewiesen, dass der heutige Verkehrswert des Areals rund 25 Millionen Euro betrage. Dabei habe sich das Ministerium an der Bodenrichtwertkarte der Stadt Stuttgart orientiert. Auszugehen sei danach von einem Quadratmeterpreis von mindestens 1.850 Euro. Für den Petitionsausschuss sei entscheidend gewesen, so Jörg Döpper abschließend, dass zwischen dem Finanzministerium und dem Petenten keine einvernehmliche Lösung habe erzielt werden können. Nachdem auch die Stadt Stuttgart nicht in der Lage gewesen sei, sich an einem finanziellen Ausfall des Landes zu beteiligen, im Übrigen auch städteplanerische Gesichtspunkte für den Abriss der Gebäude gesprochen hätten, habe der Petitionsausschuss keine Möglichkeit gesehen, für einen Verkauf des Geländes an den Petenten zu votieren.