Petitionsausschuss vertagt Entscheidung über Windpark Simmersfeld

Fragenkatalog muss beantwortet werden Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 25. Januar 2006, die Entscheidung über den geplanten Windpark in Simmersfeld (Kreis Calw) auf die nächste Sitzung am 15. Februar vertagt. Damit bleibt das Anliegen einer Bürgerinitiative, die sich in einer Petition gegen die Errichtung von 14 Windkraftanlagen an den Landtag gewandt hatte, zunächst in der Schwebe. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. „Es handelt sich hier um einen sehr komplexen Sachverhalt; wir machen uns die Entscheidung nicht leicht“, sagte der Vorsitzende des Petitionsausschusses. „Viele Mitglieder des Petitionsausschusses haben erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit des Vorhabens geäußert; zudem sind etliche Punkte bisher noch ungeklärt. Der Ausschuss hat der Regierung daher einen umfangreichen Fragenkatalog mitgegeben, der umgehend beantwortet werden muss.“ Im Wesentlichen geht es um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die Auswirkungen auf den Fremdenverkehr, die so genannte Windhöffigkeit des Standortes und die Lärmbelästigung. Ferner besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Einschät-zung von Schadensersatzrisiken für den Fall einer gerichtlichen Verurteilung des Landes sowie der Frage, inwieweit bei einer ablehnenden Entscheidung die Regionalplanung erneut vorgenommen werden muss. Auch das Spektrum naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen soll noch einmal näher beleuchtet werden. Eine Kommission des Petitionsausschusses war am 20. Januar 2006 vor Ort gewesen, um sich ein Bild zu machen, und berichtete dem gesamten Gremium ausführlich von ihren Eindrücken. Die 14 Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 170 Metern wären die größte Anlage Baden-Württembergs in einer noch unberührten und intakten Landschaft auf einer Hochfläche von etwa 900 Meter/NN. „Die Anlage würde nicht nur die Einwohner der umliegenden Gemeinden beeinträchtigen, sondern wäre auch weithin über den Schwarzwaldhöhen sichtbar“, so Döpper. Die Leuchtfeuer, die aus Gründen der Flugsicherheit notwendig wären, würden besonders nachts zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Landschaft führen.