Petitionsausschuss weist Petitionen gegen Fleischwerk zurück
Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 6. Mai 2009, den Petitionen gegen das geplante Edeka-Fleischwerk in Rheinstetten nicht abgeholfen, sondern die Petenten auf den Rechtsweg verwiesen. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. „Der Petitionsausschuss hat die von den Petenten vorgebrachten Einwände mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln sorgfältig geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Planung nicht zu beanstanden ist“, so der Vorsitzende. Angesichts der zahlreichen und teilweise sehr speziellen Themenbereiche seien der Tätigkeit des Petitionsausschusses allerdings auch gewisse Grenzen gesetzt. Manches könne nur mit gerichtlichen Mitteln weitergehend aufgearbeitet werden, weshalb man die Petenten auch auf den Rechtsweg verwiesen habe. Die Bürgerinitiativen, die die Petitionen eingelegt haben, machen die Inanspruchnahme eines schutzbedürftigen Bereichs für die Erholung, Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie die verschiedensten Eingriffe in den Naturhaushalt geltend. Die Ansiedlung des Betriebs führe zu einer Zunahme des Straßenverkehrs und erfordere den Ausbau der Kreisstraße. Die für die Gewerbeansiedlung notwendige Fläche werde vom Land zu günstig veräußert. Die Aussagekraft der im Zusammenhang mit der Planung erstellten Fachgutachten bzw. Prognosen wird in Frage gestellt. Auf alternative Standorte für das Vorhaben wird hingewiesen. Die vorgebrachten Beeinträchtigungen sind nach den Worten Döppers entweder ohne wesentlichen Einfluss auf die betroffenen Schutzgüter oder können durch entsprechende Maßnahmen abgemildert oder ausgeglichen werden. So würden etwa die Lärm- und Geruchsgrenzwerte angesichts des Abstands zur Wohnbebauung unterschritten. Bei der Beleuchtung sorge man mit Auflagen dafür, dass es zur Wohnbebauung keine direkte Lichtabstrahlung gebe. Für den Flächenverbrauch gebe es ausreichende und nahegelegene Ausgleichsflächen, und die betroffenen Tierarten seien nur unwesentlich tangiert. Die Standortwahl sei auf Grund der verkehrlichen Anbindung und der landesweiten Bedeutung des Betriebs für das Unternehmen nicht zu beanstanden. Die Erschließung sei gesichert, insbesondere reichten die vorhandenen Straßen derzeit aus. Schließlich sei auch der Kaufpreis für die vom Land zu erwerbende Fläche angemessen, da er nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung bestimmt werde, die eine Veräußerung zum vollen Wert vorsehe. „Die vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahmen haben alle beteiligten und betroffenen Behörden einbezogen“, betonte der Vorsitzende. „Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden hohe Anforderungen an die Begründung gestellt. Diese haben wir uns detailliert vortragen lassen und ausführlich erörtert.“ Im Petitionsbericht werde hierauf auch im Einzelnen eingegangen. Letztendlich könne nur ein Gericht rechtsverbindlich entscheiden, ob das Vorhaben zulässig sei. „Deshalb haben wir den Petenten anheimgestellt, den Rechtsweg zu beschreiten“, so Döpper abschließend.