Polizei erhob im Jahr 2014 in 736 Fällen Telekommunikationsdaten von Personen

Stuttgart. Bei der Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Menschen hat die Polizei in Baden-Württemberg im Jahr 2014 etwas häufiger Telekommunikationsdaten von Personen erhoben als im Jahr zuvor. So wurden im vergangenen Jahr 736 Vorgänge registriert, im Jahr 2013 waren es 724 Fälle. Dies geht aus dem einschlägigen Jahresbericht der Landesregierung hervor, der am heutigen Mittwoch, 1. Juli 2015, vom Innenausschuss des Landtags beraten wurde, wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mitteilte. „In 733 der 736 Fälle diente die Datenerhebung fast ausschließlich der Ortung von Mobiltelefonen von vermissten oder hilflosen Personen, die sich akut in Lebensgefahr befunden haben“, sagte Heiler.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden waren bei diesen 733 Vorgängen insgesamt 751 Handynummern betroffen. Hierbei seien von den Netzbetreibern erhobene Daten wie etwa der Standort einer Funkzelle herangezogen worden, um die Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen zu unterstützen. So sei beispielsweise ein an Diabetes erkrankter Mann, der dringend auf überlebensnotwendige Medikamente angewiesen gewesen sei, mithilfe der Lokalisierung seines Handys gefunden worden. In 732 Fällen sei die Anordnung zur Datenerhebung durch die jeweilige Behördenleitung oder besonders beauftragte Beamte erfolgt. In einem Fall sei ein richterlicher Beschluss erlassen worden, berichtete Heiler.

Heiler zufolge gab es in drei weiteren Fällen eine über die reine Ortung der Position des Gesuchten hinausgehende umfassende Erhebung von Verkehrsdaten zur Gefahrenabwehr. Dies sei erforderlich gewesen, um anhand von ein- und ausgehenden Verbindungen mögliche Kontaktpersonen oder Aufenthaltsorte der gesuchten Person festzustellen. In einem Fall sei eine junge Mutter und ihr sieben Monate altes Kind, die als vermisst gemeldet worden seien, über die umfassende Erhebung der Verkehrsdaten in Köln gefunden worden. Die Verkehrsdatenerhebung sei in zwei Fällen aufgrund einer richterlichen Anordnung vorgenommen worden. In einem Fall sei Gefahr im Verzug vorgelegen, was im Nachhinein durch das zuständige Gericht bestätigt worden sei.

Laut Heiler spielt bei der Suche nach vermissten oder hilflosen Personen vor allem die Lokalisierung der Funkzelle, in der sich das Handy der gesuchten Personen befindet, eine große Rolle. Denn damit könne oftmals der räumliche Aufenthaltsort eingegrenzt werden, wodurch Such- und Rettungseinsätze zielgerichtet und zeitnah erfolgen könnten. Nach Auskunft des Innenministeriums habe sich die Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2012, wonach bei der Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen die Anordnung zur Erhebung von Telekommunikationsdaten durch Dienststellenleiter regionaler Polizeipräsidien oder besonders beauftragte Beamte ausreichend sei, bewährt. Darüber hinaus habe sich dieses Vorgehen in vielen Fällen als überlebensnotwendig für die Betroffenen erwiesen, betonte der Ausschussvorsitzende.