Polizei nutzte Telekommunikationsdaten im Jahr 2010 in 826 Fällen
Stuttgart. Im Jahr 2010 hat die Landespolizei in 826 Fällen von Telekommunikationsanbietern Daten erhoben, die unter anderem Informationen über Ort, Zeit und Teilnehmer des Telefonats enthielten. Dies geht aus dem einschlägigen Bericht der Landesregierung hervor, der jährlich dem Landtag vorgelegt werden muss und am heutigen Mittwoch, 6. Juli 2011, vom Innenausschuss des Landtags beraten und zur Kenntnis genommen wurde. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mitteilte, diente die Erhebung der entsprechenden Daten in rund 99 Prozent der Fälle dazu, Mobiltelefone zu orten, um die Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen zu unterstützen. Neben den 818 Fällen der Mobilfunkortung wurden 2010 laut Heiler in sieben Fällen auch Verbindungsdaten genutzt, um mögliche Kontaktpersonen oder Aufenthaltsorte festzustellen. Dabei sei es überwiegend um Personen gegangen, die ihren Selbstmord angekündigt oder sich in einer hilflosen Lage befunden hätten. In einem weiteren Fall seien die Verkehrsdaten umfassend erhoben worden, um einer schwerwiegenden Straftat, einer Bombendrohung gegen eine Schule, vorzubeugen.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden müssen alle Maßnahmen vom zuständigen Amtsgericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug könne auch die Polizei solche Maßnahmen anordnen, allerdings müssten diese nachfolgend richterlich bestätigt werden. „Die Erhebung von Telekommunikationsdaten durch die Polizei ist in erster Linie ein unverzichtbares Instrument, um Gefahren für Personen in hilflosen oder lebensbedrohlichen Lagen abzuwehren“, erklärte Heiler abschließend.