Präsidentin Aras: Einigung auf polizeiliche Zuverlässigkeitsprüfung gutes Signal
Stuttgart. Der Landtag von Baden-Württemberg erarbeitet eine neue Hausordnung. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Präsidium des Landtags in der Sitzung vom 10. Juli 2018. Landtagspräsidentin Muhterem Aras hatte zuvor Möglichkeiten vorgeschlagen, die Zuverlässigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Haus des Landtags arbeiten, überprüfen zu können. Die Fraktionen baten nun um „konkrete Regelungsformulierungen“ zur Änderung der Hausordnung sowie des Abgeordnetengesetzes. Die neuen Regelungen sollen nach der Sommerpause in Kraft treten. „Ich bin froh, dass das Präsidium meine Vorschläge in großer Einhelligkeit mitträgt“, so Präsidentin Aras. „Das Landesparlament muss jeglichen Verdacht ausräumen, seine schützende Hand selbst über nachgewiesen unzuverlässige Mitarbeiter zu halten – egal auf welcher Gehaltsliste sie stehen.“
Das Präsidium einigte sich darauf, die Hausordnung analog zu den Regelungen des Deutschen Bundestages, aber „maßgeschneidert für Baden-Württemberg“ zu ändern. Einen konkreten Vorschlagstext wird die Landtagsverwaltung bis zur ersten Präsidiumssitzung nach der parlamentarischen Sommerpause ausarbeiten. Die Regelung des Bundestages sieht u.a. die Einsicht in das polizeiliche Informationssystem vor. Sie ermöglicht den Erlass eines Hausverbots, wenn zu befürchten ist, dass von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern Gefahren für den Landtag oder den Parlamentsbetrieb ausgehen. Zutritt wäre für die betroffenen Beschäftigten dann nur noch in die Räume der jeweiligen Fraktion bzw. des oder der Abgeordneten gestattet.
Die Hausordnung des Landtags von Baden-Württemberg kann von der Präsidentin aufgrund des ihr obliegenden Hausrechts (Artikel 32 Absatz 2) erlassen oder geändert werden. “Mir war und ist es wichtig, in einer solch grundlegenden, das Parlament, seine Funktionsfähigkeit und die Fraktionen betreffenden Frage, Einvernehmen im Präsidium zu erzielen“, so Präsidentin Aras. „Dafür danke ich den Fraktionen.“
Gewünscht wird vom Präsidium in diesem Zusammenhang ebenfalls ein Regelungsvorschlag im Abgeordnetengesetz, der es ermöglicht, Mitgliedern des Landtags, die Mitarbeiter beschäftigen, denen verfassungsfeindliche Bestrebungen nachgewiesen werden können, die Kostenerstattung zu streichen. „Dies wäre ein weiterer Schritt, der die Zustimmung des Parlaments erforderlich machen würde“, so Aras.
Hintergrund Arbeitsverhältnisse: Im Landtag von Baden-Württemberg bestehen verschiedene Dienstverhältnisse. Der Arbeitgeber kann die Landtagsverwaltung sein, aber auch die Fraktionen sowie einzelne Abgeordnete können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt vertraglich an sich binden. Dafür stehen Mitarbeiterbudgets zur Verfügung. Die Abgeordneten und die jeweilige Fraktion entscheiden in eigener Verantwortung (Stichwort: „Freies Mandat“), wen sie beschäftigen. Bisher empfahl die Mitarbeiterrichtlinie des Landtags von Baden-Württemberg lediglich die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses – ohne Sanktionsmöglichkeiten im Falle der Nichtvorlage.