Präsidentin Aras: „Entscheidungsprozesse müssen jederzeit nachvollziehbar sein“
Stuttgart. Verbände und Organisationen, die ihre Interessen gegenüber dem Landtag von Baden-Württemberg vertreten wollen, müssen sich seit 1. Mai 2021 im Transparenzregister des Landtags registrieren. Das Landesparlament hat das Transparenzregistergesetz am 4. Februar 2021 beschlossen – jetzt ist es in Kraft getreten. Ab sofort ist das Transparenzregister online über die Homepage des Landtags erreichbar.
Das Gesetz schließt die Interessenvertretung gegenüber dem Landtag, seinen Gremien, Fraktionen oder Mitgliedern ein, ebenso gegenüber der Landesregierung oder ihren Mitgliedern. Eine Eintragung ins transparenzregister(interner Link) wird erforderlich, wenn die Interessenvertretung regelmäßig betrieben wird, wiederholt erfolgt und auf Dauer ausgelegt ist oder für Dritte erfolgt. Eine parlamentarische Anhörung einer Organisation oder eines Verbandes soll nur mehr stattfinden, wenn die Organisation oder Verband im Transparenzregister vollständig eingetragen ist. Dies gilt auch für die Durchführung parlamentarischer Abende. Bei unzulässiger Interessenvertretung drohen eine Abmahnung, eine öffentliche Rüge oder der Ausschluss von Anhörungen und parlamentarischen Abenden.
„Komplexe politische Entscheidungsprozesse müssen jederzeit nachvollziehbar sein. Das neue Transparenzregister kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten“, sagte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne). Sie sei stolz, dass Baden-Württemberg als erstes und bisher einziges Bundesland die Interessenvertretung gegenüber dem Landtag und der Landesregierung in dieser Form gesetzlich geregelt hat.
Religionsgemeinschaften, Presse und Rundfunk, Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Ausübung ihrer Tätigkeit, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände im Rahmen der Einflussnahme auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, Petenten, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- und Landesebene sowie politische Parteien können sich freiwillig registrieren. Eine Pflicht besteht für sie nicht.
Im Transparenzregister muss unter anderem angegeben werden, wie hoch die jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung sind.
Unter dieser Webadresse ist das Register erreichbar: transparenzregister(interner Link)