Präsidentin Aras: „Ich setze großes Vertrauen in Eigenverantwortung“

Stuttgart. Die Allgemeinverfügung zur Geltung der 3G-Regel im Plenar- und Ausschussbetrieb des Landtags von Baden-Württemberg sowie die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht sind mit Ablauf des 3. Mai 2022 außer Kraft getreten. „Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ist der Gipfel der aktuellen Welle klar überschritten. Der Anteil schwerer Erkrankungen nimmt ab. Deshalb habe ich mich entschlossen, die Allgemeinverfügungen nicht mehr weiter zu verlängern“, so Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne).

Bei der heutigen Plenarsitzung können erstmals in dieser Wahlperiode alle Abgeordneten auf ihren Plätzen im Plenarsaal Platz nehmen. Besucherinnen und Besucher sind ab 1. Juni 2022 auch wieder willkommen.

Der Infektionsdruck auf die Bevölkerung bleibt jedoch weiter hoch. Die Sieben-Tage-Inzidenz bewegt sich in Baden-Württemberg nach wie vor im hohen dreistelligen Bereich. „Der weitere Verlauf der Pandemie sowie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landtags hängen wesentlich davon ab, ob wir uns alle weiterhin umsichtig und rücksichtsvoll verhalten“, stellte Aras fest. „Ich setze großes Vertrauen in die Eigenverantwortung der Abgeordneten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher.“ Die Landtagspräsidentin appellierte, die Maske weiterhin freiwillig zu tragen.

Die Infektions- und Gefahrenlage kann sich jederzeit ändern. „Daher behalte ich mir vor, diese regelmäßig zu überprüfen und erneut Schutzmaßnahmen im Landtag einzuführen, sofern dies zum Schutz der Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Landtags erforderlich erscheint“, betonte die Präsidentin.