Präsidentin Aras: „Zur Bewältigung der Krise brauchen wir an den richtigen Stellen nicht weniger, sondern mehr Europa.“

Stuttgart/Brüssel. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (GRÜNE) hat als baden-württembergisches Mitglied an der Präsidiumssitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) am 11. September 2020 teilgenommen. Schwerpunkte waren insbesondere die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Zukunft Europas und für eine bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene. „Die Folgen der Pandemie können wir nur gemeinsam bewältigen. Eine engere europäische Kooperation gehört für mich dazu“, so Aras.   

Landtagspräsidentin Aras sprach sich in der Diskussion zur Zukunft Europas nach der COVID-19-Krise und mit Blick auf die aktuellen Ereignisse in Moria für mehr Solidarität, Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit aus. „Wir brauchen an den richtigen Stellen nicht weniger, sondern mehr Europa. Das gilt vor allem für die grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung, für Versorgungssicherheit von Medikamenten und Schutzausrüstung und für den Katastrophenschutz sowie für die Flüchtlingshilfe“, führte Aras aus. „Die Konferenz zur Zukunft Europas, die derzeit zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat vorbereitet wird, muss sich mit diesen Fragen befassen“, forderte die Landtagspräsidentin.

Ein wichtiges Anliegen war Muhterem Aras auch, die Sicht der Regionalparlamente als Mittler zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der EU-Ebene in die Diskussionen zur Zukunft Europas einzubringen.

Bei den Diskussionen über eine bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene lobte die Präsidentin die guten Erfahrungen mit dem Projekt der „Regional Hubs“ des AdR. „Mit dem nun fast zweijährigen Pilotbetrieb ist es gelungen, eine tolle europaweite Struktur aufzubauen und die Erfahrungen der Regionen bei der Anwendung des EU-Rechts noch besser einzubeziehen. Das ist in der Corona-Krise noch wichtiger als bisher.“ 

 

Hintergrund: 
Seit 2015 betreibt die Europäische Kommission einen strukturierten Prozess, in dem sie allen von der EU-Rechtsetzung Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, sich zu beteiligen. Unter dem Dach des AdR entstanden in einer ersten zweijährigen Pilotphase (2019 bis 2020) insgesamt 36 solcher „Regional Hubs“ mit Ansprechpartnern in der öffentlichen Verwaltung. Sie sollen durch Rückkoppelung mit ihren Regionen und Kommunen dafür sorgen, dass diese besser auf EU-Ebene einbezogen werden. 

Baden-Württemberg ist durch das Staatsministerium als Projektpartner im Rahmen der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) an den „Regional Hubs“ des AdR von Anfang an beteiligt.