Präsidium erklärt GRÜNEN-Antrag zu FlowTex für nicht zulässig
Stuttgart. Für mit der Geschäftsordnung nicht vereinbar hat das Präsidium des Landtags auf seiner Sitzung am Dienstagabend, 20. Mai 2003, einen Antrag der GRÜNEN zum Themenkomplex FlowTex erklärt. Die Entscheidung in dem 18-köpfigen Gremium fiel mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen das Votum der GRÜNEN. In dem Antrag war die Landesregierung von der Abgeordneten Heike Dederer und weiteren vier Mitgliedern der GRÜNEN-Fraktion zu einer Stellungnahme über die Rolle der Oberfinanzdirektion Karlsruhe bei der Bearbeitung der Steuerfälle Manfred und Matthias Schmider aufgefordert worden. Landtagspräsident Peter Straub (CDU) hatte diese Initiative jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, dass sich der Inhalt des Antrags voll mit dem Gegenstand des Untersuchungsausschusses FlowTex decke. Das Untersuchungsrecht als spezielles Aufklärungsrecht, so Straub, habe in diesem konkreten Fall Vorrang vor anderen parlamentarischen Initiativrechten. Im Übrigen sei die Regierung auf keinen Fall rechtlich verpflichtet, diesen Antrag zu beantworten. „Die Entscheidung des Präsidiums, dass dieser Antrag unzulässig ist, hat die von mir in dieser Angelegenheit von Anfang an vertretene Rechtsauffassung bestätigt“, erklärte Landtagspräsident Peter Straub am Mittwoch in Stuttgart.