Präsidium stimmt zu / Anhebung erst zum 1. März 2004 / Nullrunde bei Pauschalen

Stuttgart. Das Präsidium des Landtags von Baden-Württemberg hat sich auf seiner Sitzung am Dienstagabend, 6. Mai 2003, einstimmig für eine Anhebung der Diäten für die 128 Abgeordneten um real 1 Prozent ausgesprochen. Das Präsidium folgte damit der von Landtagspräsident Peter Straub (CDU) zusam-men mit seinem Diätenbericht vorgelegten Empfehlung. Dem Vorschlag Straubs, in diesem Jahr - trotz gestiegener Kosten - von einer Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale abzusehen, stimmte das Gremium ebenfalls einvernehmlich zu. Die steuerpflichtige Entschädigung, also das berufliche Einkommen der Abgeordneten aus ihrer parlamentarischen Tätigkeit, soll nach dem Vorschlag Straubs nominal um 2,4 Prozent - das sind 109 EUR - auf monatlich 4.666 EUR ansteigen. Angesichts der unsicheren Entwicklung des Staatshaushalts und der Tatsache, dass Landesbeamten spürbare Einschnitte beim Weihnachtsgeld und beim Urlaubsgeld abverlangt werden, empfiehlt Präsident Straub, die Diätenerhöhung nicht, wie es das Gesetz vorsieht, zum 1. August 2003 in Kraft zu setzen, sondern um sieben Monate verzögert erst zum 1. März 2004. „Dies bedeutet, dass die steuerpflichtige Entschädigung – umgerechnet auf 12 Monate – effektiv nur um 1 Prozent steigt“, betonte der Präsident am Dienstagabend in Stuttgart. Mit Blick auf die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung sowie auf die jüngsten Tarifabschlüsse sei die vorgesehene Anpassung der Diäten äußerst moderat. Straub verwies darauf, dass die Abgeordneten weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld erhielten. Da also in diesem Bereich Einsparungen nicht in Betracht kämen, das Parlament aber einen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushaltes leisten wolle, verzichteten die Abgeordneten auf eine Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschalen. „Eine solche Erhöhung wäre in Anbetracht der nachgewiesenen Kosten-steigerungen mehr als gerechtfertigt. Weil aber die Kosten nicht weitergegeben werden, üben die Abgeordneten unter dem Strich einen realen Einkommensverzicht“, sagte der Landtagspräsident. Auch nach der Diätenerhöhung, so Straub, werde der baden-württembergische Landtag mit seiner Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu den Flächenländern der alten Bundsrepublik am unteren Tabellenende liegen. Die Umsetzung der Vorschläge des Landtagspräsidenten erfolgt durch einen inter-fraktionellen Gesetzentwurf, der voraussichtlich in den Plenarsitzungen im Juni und Juli 2003 beraten wird. Die Neuordnung der so genannten Funktionszulagen, wie etwa für Fraktionsvorsitzende, soll laut Straub noch vor der Sommerpause in einer besonderen Beratungsrunde mit den Fraktionsspitzen erörtert werden. Exemplare des Diätenberichts von Landtagspräsident Straub liegen ab Mittwoch-vormittag, 7. Mai 2003, in der Landtagspressestelle zur Abholung bereit.