Pressemitteilung_047_2008
Stuttgart. Entsprechend dem vom Landtag im Jahr 2005 eingeführten Bemessungsverfahren werden die Bezüge der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg zum 1. Juli 2008 angepasst. Dieses Verfahren ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag eine Maßzahl mitteilt, die sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst orientiert. Für die Pauschalen ermittelt das Statistische Landesamt die Werte anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, der Preise für Hotels und Gaststätten sowie des Kraftfahrerpreisindexes.Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet, angepasst und vom Landtagspräsidenten im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht. Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung sind die Monate Juli 2006 bis Juli 2007. Anlage Bekanntmachung des Landtagspräsidenten vom 24.06.2008