Promotionsrecht an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf den Weg gebracht
Stuttgart. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. September 2022, der Rechtsverordnung (RVO) zur Verleihung des Promotionsrechts an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg (HAW) mit großer Mehrheit zugestimmt. Das hat die Vorsitzende des Gremiums, Nese Erikli (Grüne), mitgeteilt. „Damit wird ein weiterer Weg für HAW-Absolventinnen und –Absolventen zur Promotion eröffnet. Das bedeutet eine Stärkung der HAW als Institution“, freute sich Erikli. Am Ende der Sitzung verabschiedete die Vorsitzende Wissenschaftsministerin Theresia Bauer, die Ende September ihr Ministeramt niederlegen wird.
Ein im September gegründeter gemeinsamer Promotionsverband könne künftig den Doktorgrad verleihen. Forschungsaffine Absolvierende bekommen so einen zusätzlichen Weg zur Weiterqualifizierung. Wie die Ausschussvorsitzende darlegte, habe Baden-Württemberg 2014 eine Klausel im Hochschulgesetz verankert, die es ermögliche, Zusammenschlüssen von HAW das Promotionsrecht zu geben. „Die HAW in Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Forschung Spitzenleistungen erbracht“, erläuterte Nese Erikli. Deshalb habe das Wissenschaftsministerium entschieden, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Ein weiterer Vorteil sei, so Erikli, dass die HAW im ganzen Land dezentral verteilt seien. So würden die wissenschaftlichen Qualifizierungswege in der Fläche gestärkt.
Das Promotionsrecht erhalte ein als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildeter Hochschulverband, dem alle staatlichen HAW und die drei kirchlichen Hochschulen in Baden-Württemberg angehörten. „Dieser Promotionsverband verleiht künftig die Doktorgrade“, so Erikli. Im Übrigen gelte für die Promotion im HAW-Verband die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. Ein wissenschaftlicher Beirat werde die Promotionsverfahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung die notwendigen Qualitätsstandards aufweist. Über eine Verlängerung des Promotionsrechts werde dann 2029 entschieden.
Am Ende der Sitzung verabschiedete Nese Erikli Ministerin Theresia Bauer. Für die Ministerin war es ihre letzte Ausschusssitzung, da sie Ende September ihr Ministeramt aufgeben wird. Die Vorsitzende würdigte sie als derzeit „Deutschlands dienstälteste Wissenschaftsministerin.“ „Kein anderes Bundesland zeigt in diesem Politikfeld derartige Kontinuität“, so Erikli. Einen bundesweiten Rekord halte die Ministerin ebenfalls: „Vier Mal wurde Theresia Bauer von den Mitgliedern des Deutschen Hochschulverbands als Wissenschaftsministerin des Jahres gewählt.“ Erikli führte einige von Bauers politischen Erfolgen an: die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren, das Stipendienprogramm für Geflüchtete aus Syrien, die Hochschulfinanzierungsvereinbarung, Reformen im Hochschulrecht, die Exzellenzstrategie, die Innovationscampus-Modelle und das Cyber Valley und eben nicht zuletzt das heute beschlossene Promotionsrecht an den HAW. Erikli dankte der Ministerin für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsausschuss und wünschte ihr für ihre berufliche Zukunft alles Gute.