Promotionsrecht für private Hochschulen weiterhin eingeschränkt

Stuttgart. Auch nach den Beratungen im Wissenschaftsausschuss des Landtags wird das Land Baden-Württemberg bei der Verleihung des Promotionsrechts an private, wissenschaftliche Hochschulen weiter restriktiv verfahren. Wie der Ausschussvorsitzende, Prof. Dr. Eugen Klunzinger (CDU), nach Angaben der Landtagspressestelle am Freitag mitteilte, ist nicht nur eine entsprechende breite Fächerausrichtung verlangt worden, sondern auch die positive Stellungnahme des Wissenschaftsrats. Zudem muss die antragstellende Hochschule ein Kooperationsabkommen mit einer anerkannten staatlichen Universität nachweisen. Abwartend ist auch die Haltung der Landesregierung, ob die Bruchsaler „International University in Germany“ ihrerseits den begehrten Abschlussgrad eines Ph.D. (Doktor in humanwissenschaftlichen Fächern) nach dem Vorbild amerikanischer Universitäten erhält. Auch hier hängt die Entscheidung von der Stellungnahme des Wissenschaftsrates ab. Nachdem auch von Seiten der baden-württembergischen Universitäten Anträge auf Verleihung des PH.D-Grad vorliegen, müsste zudem das Landeshochschulgesetz geändert werden.