Rede des Landtagspräsidenten „60 Jahre Verfassung für Württemberg-Baden“
Straub fordert Vertretung der Landesparlamente in der Kommission zur Föderalismusreform II Stuttgart. In der auf Bundesebene vorgesehenen Kommission zur Föderalismusreform II müssen auch die Landesparlamente vertreten sein. Diese Forderung hat Landtagspräsident Peter Straub (CDU) am Mittwoch, 6. Dezember 2006, zu Beginn der Plenarsitzung erhoben, als er in einer kurzen Rede das Inkrafttreten der Verfassung für Württemberg-Baden vor 60 Jahren würdigte. „Die Rückschau auf dieses landeshistorisch bedeutsame Ereignis erinnert daran, dass die Bundesrepublik einst aus den Ländern gefügt worden ist und dass unser Föderalismus starke Länder braucht“, sagte Straub. Württemberg-Baden habe bereits beim ersten Länderfinanzausgleich 1951 zu den Geberländern gehört. „Wir benötigen im Bundesstaat unabdingbar eine gesunde finanzielle Grundstruktur mit geordneten Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern“, erklärte der Landtagspräsident. Dass der Bundestag und der Bundesrat dieses Ziel mit der so genannten Föderalismusreform II angingen, sei deshalb aus Sicht der Länder sehr zu begrüßen. Es liege im vitalen Interesse des Landtags von Baden-Württemberg und aller anderen Landtage, dass in die geplante Kommission aus Mitgliedern des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates auch Vertreter der Landesparlamente einbezogen werden, betonte Straub. Denn die Landtage seien nicht nur als Haushaltsgesetzgeber in besonderem Maße von einer föderalen Finanzreform betroffen. Er appellierte an die Landesregierung, in den weiteren Gesprächen für das Anliegen des Landtags einzutreten. Den Schwierigkeiten der unmittelbaren Nachkriegszeit trotzend hätten die Mitglieder der Verfassunggebenden Landesverfassung nicht lediglich ein schlankes Organisationsstatut geschaffen, meinte Straub in Würdigung des Inkrafttretens der Verfassung für Württemberg-Baden am 28. November 1946. Diese Verfassung habe umfassend die Rückkehr zu Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit manifestiert. Mit beeindruckender Entschiedenheit seien universelle Grundrechte formuliert, die Fundamente des Gemeinwesens beschrieben und die Schwächen der Weimarer Reichsverfassung aufgearbeitet worden. Eine Leitlinie sei gewesen, ein parlamentarisches Regierungssystem zu begründen, das nicht von zerstörerischen Kräften lahm gelegt werden könnte. Beispiele hierfür seien das konstruktive Misstrauensvotum und die Sperrklausel im Wahlrecht. Respekt zollte Straub den Mitgliedern der Verfassunggebenden Landesversammlung. Sie hätten ihre Verantwortung nach der Nazi-Barbarei dezidiert und weit blickend wahrgenommen und damit auch eine Wegmarke für die spätere Verfassungsentwicklung in Deutschland gesetzt. Stellvertretend nannte der Landtagspräsident: Carlo Schmid, Wilhelm Keil, Reinhold Maier, Theodor Heuss, Heinrich Köhler und Wilhelm Simpfendörfer. Nach den Worten Straubs wollte die Verfassung des Landes Württemberg-Baden kein Provisorium sein. Dennoch habe sie als Perspektive die Vereinigung mit „Süd-Württemberg“ und „Süd-Baden“ erwähnt. „60 Jahre Verfassung für Württemberg-Baden, das ist ein Datum, das uns einerseits verpflichtet und andererseits zu Selbstbewusstsein ermutigt“, so der Landtagspräsident abschließend.