Reform des staatlichen Beihilferechts 2005 bis 2009

Betriebsverlagerungen zwischen EU-Mitgliedsstaaten sollen künftig nur noch im Einvernehmen erfolgen Stuttgart. Betriebsverlagerungen in der Europäischen Union sollen künftig nur noch in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Mitgliedsstaaten von der EU gefördert werden. Auf eine entsprechende Regelung zwischen den Mitgliedsstaaten soll die Landesregierung bei der EU hinwirken. Diese Forderung ist Gegenstand eines CDU-Antrags, der in der heutigen Sitzung des Ständigen Ausschusses verabschiedet wurde. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, erfolgte die Abstimmung einmütig. „Es sollte vermieden werden, dass zunächst Produktionskapazitäten in einem Mitgliedsstaat der EU aufgebaut werden und dass diese Produktionskapazitäten in einen anderen Mitgliedsstaat verlagert werden, und dies jeweils mit staatlichen Subventionen“, erklärte Mack. Es könne nicht sein, dass Arbeitsplatzverlagerungen nach Osteuropa mit EU-Geldern gefördert werden.