Regelung verkaufsoffener Sonntage

Stuttgart. Die Regelung verkaufsoffener Sonntage, ein Antrag der Fraktion FDP/DVP, war am Mittwoch, 15. März 2017, Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der FDP/DVP-Abgeordnete Dr. Erik Schweickert, mitteilte, seien 2016, so weit erfasst, in Baden-Württemberg 990 verkaufsoffene Sonntage durchgeführt worden. „Verkaufsoffene Sonntage bieten für viele Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich und ihren Einzelhandel attraktiv zu präsentieren. Nach der jüngsten Abfrage schöpfen die meisten Gemeinden die maximale Anzahl nicht aus und nur sehr wenige Gemeinden wollen mehr als die zulässigen drei verkaufsoffenen Sonntage durchführen“, berichtete Dr. Schweickert.

„Es besteht von Seiten der Kommunen kein großer Druck, an der bestehenden Regelung etwas ändern zu müssen“, so Dr. Schweickert. Grundsätzlich sei der Ausschuss davon überzeugt, dass Baden-Württemberg mit die liberalsten Ladenöffnungszeiten in Deutschland habe.

Die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags erfordere nach Paragraph 8 Absatz 1 Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (LadÖG) den Anlass eines Festes, Marktes oder einer ähnlichen Veranstaltung. Dr. Schweickert zufolge ist bei der Behandlung des Antrags deutlich geworden, dass die Möglichkeit der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen engen Grenzen unterliegt. Das Bundesverfassungsgericht habe zuletzt in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 ausgeführt, dass eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen eine Ausnahme darstellen muss. Umsatz- und Einkaufsinteresse rechtfertigten keine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 sei das Recht des Ladenschlusses auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder übertragen worden.

Überdies hat sich der Wirtschaftsausschuss mit den möglichen wirtschaftlichen Folgen eines EU-Austritts des Vereinigten Königreichs für Baden-Württemberg befasst. Großbritannien sei für Baden-Württemberg ein wichtiger Handelspartner. Betroffen vom Brexit seien Handel, Vermögens- und Finanzmärkte, Agrarwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft sowie die Medienförderung. Entscheidend für die Entwicklung der Handelsbeziehungen werde sein, welche Zölle künftig gelten werden. „Es ist richtig und wichtig, dass wir uns mit dem Brexit befassen“, hob der Vorsitzende hervor. Die Länder würden eine Beteiligung am Brexit-Verfahren erwarten.

Ein weiteres Thema war der Umgang mit kommunalen Unternehmen. Immer mehr Unternehmen würden sich damit konfrontiert sehen, dass für die Übernahme eines Auftrags durch kommunale Unternehmen damit geworben würde, dass so die Zahlung von Umsatzsteuer vermieden werden könne. Die Beratungen hätten ergeben, so Dr. Schweickert, dass öffentliche Unternehmen nicht per se von der Umsatzsteuer befreit seien. Kommunale Unternehmen würden überdies meist Aufgaben der Daseinsvorsorge übernehmen, für die es in der Privatwirtschaft weniger Anbieter gebe.

Die Vermittlung von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wurde auch beraten. Bei der Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt sei es dem Gremium wichtig gewesen, zu klären, ob Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, um den Übergang in Arbeit und Ausbildung für diese Menschen zu beschleunigen.