Rückmeldeverfahren und Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen im Fokus

Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat sich in der Sitzung am Mittwoch, 3. Juli 2024, mit dem Rückmeldeverfahren und den Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen befasst. Weitere Beratungsthemen waren nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) der Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“ und ausländische Auszubildende in Baden-Württemberg. 

Auf Antrag der FDP/DVP befasste sich der Wirtschaftsausschuss mit dem Rückmeldeverfahren und den Rückzahlungen für die im Frühjahr 2020 gewährten Corona-Soforthilfen. Aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums geht hervor, dass mit Stand 13. Mai 2024 von der L-Bank rund 195.700 Rückmeldungen verarbeitet wurden. In rund 24.700 Fällen verzeichnete die L-Bank demnach keine Rückmeldung, obwohl eine entsprechende Aufforderung bestand. Bei rund 94.800 Rückmeldungen wurde ein Rückzahlungsbedarf in Höhe von null Euro angegeben. In rund 75.000 Fällen wurden auf Grundlage von im Rückmeldeverfahren gemeldeten Rückzahlungsbedarfen festgesetzte Forderungen anteilig oder vollständig beglichen. In rund 22.000 Fällen wurde für derlei Forderungen bislang noch kein Geldeingang verzeichnet.

Das Ministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass es sich bei den genannten offenen Forderungen um Forderungen handelt, bei denen die Rückzahlung noch aussteht. Diese offenen Forderungen seien nicht mit fälligen Forderungen, also Forderungen, bei denen die Rückzahlung bis zum Stichtag 31. Januar 2024 bereits hätte geleistet werden müssen, gleichzusetzen. Laut Ministerium wurde für rund 8.800 Forderungen im Zusammenhang mit dem Rückmeldeverfahren eine Stundung mit oder ohne Ratenzahlung gewährt. Insgesamt wurden demnach rund 11.000 Widersprüche und 1.070 Klagen im Zusammenhang mit auf dem Rückmeldeverfahren basierenden Rückforderungsbescheiden eingereicht. 

Laut Ministerium wurden im Rahmen der Corona-Soforthilfe Mittel in Höhe von rund 2,272 Milliarden Euro bewilligt. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass diese Mittel rechtmäßig gewährt wurden und keine Rückzahlung fällig wird. Indessen seien insgesamt Mittel in Höhe von rund 634 Millionen Euro wieder an die L-Bank zurückgeflossen. Zudem bestünden in Höhe von rund 193 Millionen Euro offene Forderungen, die auf Grundlage der im Rückmeldeverfahren gemeldeten Rückzahlungsbedarfe festgesetzt wurden.

Im vierten Quartal 2021 hatte das Ministerium das Rückmeldeverfahren aufgesetzt, mit dem Empfänger der Soforthilfe an die sich aus den förderrechtlichen Vorschriften und Bescheiden ergebenden Selbstüberprüfungs- und Mitteilungspflichten erinnert wurden. Alle Unternehmen und Selbstständigen, die sich bis dahin nicht zurückgemeldet hatten, wurden Ende Oktober 2023 letztmalig zur Abgabe einer Eigenerklärung über etwaige Rückzahlungsbedarfe bis spätestens zum 31. Januar 2024 aufgefordert.

Nach Angaben von Dr. Schweickert kritisierte die FDP/DVP das Rückmeldeverfahren als „Bürokratiemonster“. Viele Hilfeempfänger berichteten, sie hätten kein Erinnerungsschreiben erhalten, dafür aber eine Gesamtrückzahlungsaufforderung. Angesichts der Tatsache, dass rund 50 Prozent der Hilfen zurückzuzahlen seien, müsse man sich fragen, ob die Soforthilfe ein Erfolg gewesen sei. Grüne und CDU hätten dies in der Sitzung ausdrücklich bejaht, da es gelungen sei, ganze Branchen schnell und unbürokratisch zu stabilisieren, berichtete Dr. Schweickert. In einem Massenverfahren in der Größenordnung der Corona-Soforthilfe sei nicht auszuschließen gewesen, dass es zu Unzulänglichkeiten in der Bearbeitung kommt. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) habe versichert, kein Unternehmen werde durch die Rückzahlungsaufforderung in die Insolvenz getrieben. 

Ein weiteres Thema im Ausschuss war nach Angaben des Vorsitzenden der Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“ und die diesbezügliche Stellungnahme der Landesregierung. Laut Dr. Schweickert stimmte das Gremium einstimmig dafür, den Volksantrag abzulehnen. Seine Ziele seien teilweise richtig, aber die Mittel untauglich, habe es fraktionsübergreifend geheißen. Zudem befasste sich das Gremium auf Antrag der FDP/DVP mit ausländischen Auszubildenden in Baden-Württemberg. Nach Angaben von Dr. Schweickert gab es einen fraktionsübergreifenden Konsens, deren Zahl zu erhöhen, so beispielsweise durch eine verbesserte Sprachförderung in den Berufsschulen. 2022 bestanden 7.474 Auszubildende mit ausländischer Staatsangehörigkeit ihre Abschlussprüfung. Das waren 12,9 Prozent aller Auszubildenden.