Schlachthofstruktur, Maschinenringe und Vogelgrippe beschäftigen Landwirtschaftsausschuss
Stuttgart. Mit den Themen Entwicklung der Schlachthofstruktur in Baden-Württemberg, der Situation der Maschinenringe im Südwesten und der Bekämpfung der Vogelgrippe hat sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 22. Februar 2017, befasst. Dies teilte der Stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, der FDP/DVP-Abgeordnete Klaus Hoher, mit.
Nach Angaben Hohers hat die Zahl der Schlachtbetriebe (wöchentlich mindestens 200 Schweine und 75 Rinder) in den vergangenen Jahren abgenommen. Im Jahr 2005 wurden in Baden-Württemberg 26 Rinder- und 41 Schweineschlachtbetriebe gezählt. 2016 seien es noch 20 Rinder- und 37 Schweineschlachtbetriebe gewesen. Dies geht aus einer Antwort auf einen Antrag der SPD-Fraktion hervor. Seit 2005 sei in einigen überwiegend ehemals kommunalen und für andere Unternehmen der Fleischbranche als Dienstleister tätige Schlachthöfe der Betrieb eingestellt worden. Die Betriebe und deren technische Anlagen seien zum Teil veraltetet gewesen und es wäre ein erheblicher Investitionsbedarf nötig gewesen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies habe insbesondere Schlachthöfe betroffen, die sich in Regionen, in denen wenig Vieh gehalten werde, befänden und deshalb zum Teil auf den Zukauf von Schlachttieren aus anderen Regionen angewiesen gewesen seien. Innerhalb Baden-Württembergs setze sich die Umverteilung der Schlachtungen in Regionen mit viel Vieh im Osten des Landes fort.
Neben den großen Schlachtbetrieben existierten viele, überwiegend handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe wie Metzgereien mit eigener Schlachtung, landwirtschaftliche Direktvermarkter mit Schlachtstätte sowie bis Ende 2009 einige Gemeindeschlachthäuser. Ende 2005 seien bei den Veterinärbehörden in Baden-Württemberg rund 1.700 derartige Betriebe registriert gewesen. Der Ausschuss sei sich einig gewesen, dass eine dezentrale Struktur bei Schlachthöfen erhalten bleiben müsse, um Transportwege auch mit Blick auf das Tierwohl kurz zu halten, führte der stellvertretende Vorsitzende aus.
Des Weiteren befasste sich das Gremium auf Antrag der Fraktion FDP/DVP mit der Situation der Maschinenringe, also Zusammenschlüssen von Landwirten zu Vereinigungen, im Südwesten. Derzeit gebe es 28 Maschinenringe mit mehr als 27.000 Mitgliedern. Somit seien rund 65 Prozent aller baden-württembergischen Landwirte in Maschinenringen organisiert. Im Ausschuss habe Einigkeit bestanden, dass diesen eine große Bedeutung zukomme, da sie zentrale Partner für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und wichtige Dienstleister im ländlichen Raum seien. Sie vermittelten den Austausch von Maschinen und Arbeitskräften zwischen Betrieben. Auf diese Weise seien die Mitglieder in der Lage, ihre Betriebe trotz begrenzter Faktoren wie Flächenausstattung und Arbeitskräfte besser und wirtschaftlicher zu organisieren. Insgesamt könne in den Mitgliedsbetrieben eine bessere Auslastung der Maschinen und eine Kostensenkung erzielt werden, was gerade in Zeiten, in denen sich Preise für landwirtschaftliche Produkte auf extrem niedrigem Niveau befinden, wichtig sei. Der Landesverband der Maschinenringe habe im Jahr 2015 121.292,34 Euro Fördergelder vom Land erhalten, erklärte Hoher.
Ein weiteres Thema im Ausschuss, das auf Antrag der Fraktion FDP/DVP beraten wurde, war die Bekämpfung der Vogelgrippe. In mehreren europäischen Staaten, darunter auch Deutschland, wurde der Geflügelpestvirus H5N8 nachgewiesen. In Baden-Württemberg wurden seit Anfang November 2016 am Bodenseeufer vermehrt tote Wildvögel gefunden. Im Dezember 2016 wurde erstmals entfernt vom Bodensee in den Landkreisen Sigmaringen und Emmendingen bei jeweils einem Wildvogel H5N8 festgestellt. Die Bevölkerung sei über das Seuchengeschehen am Bodensee informiert worden. Hierzu seien auch Verhaltenshinweise ausgegeben worden. Darüber hinaus seien verschiedene Maßnahmen eingeleitet worden, um eine Ausbreitung rechtzeitig zu verhindern. Außerdem sei angeordnet worden, dass Geflügel landesweit in einem geschlossenen Stallgebäude oder unter einer bestimmten Vorrichtung gehalten werden müsse. Zusätzlich gebe es eine Reihe von Biosicherheitsmaßnahmen, um eine Übertragung des Virus auf gehaltenes und Hausgeflügel zu verhindern. Diese Maßnahmen seien äußerst wichtig, denn nach Experten-Einschätzung seien alle Geflügelarten und viele Zier- und Wildvogelarten als empfänglich für das Virus anzusehen. Auf Grundlage einer neuen Risikobewertung des Max-Planck-Instituts und des Friedrich-Löffler-Instituts sei Anfang Februar entschieden worden, die Stallpflicht nichts landesweit, sondern nur in risikobehafteten Gebieten zu verlängern, betonte Klaus Hoher.